Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, Anpassungen und Ergänzungen 2012: Eröffnung der Anhörung der Kantone

Bern, 20.11.2012 - Der Bund koordiniert seine raumwirksamen Tätigkeiten in Sachplänen. Das Bundesamt für Verkehr hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung die Arbeiten für die Anpassungen und Ergänzungen 2012 des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene aufgenommen und die Anhörung der Kantone eröffnet. Die Anpassungen und Ergänzungen 2012 umfassen die sachplanrelevanten Elemente des angestrebten strategischen Entwicklungsprogramms für die Bahninfrastruktur (STEP).

Mit den Anpassungen und Ergänzungen 2012 will der Bund die sachplanrelevanten Vorhaben des strategischen Entwicklungsprogramms für die Bahninfrastruktur (STEP), die in der Botschaft des Bundesrates über Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) enthalten sind, in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS) aufnehmen. Das Dossier besteht aus einem Konzeptteil – der nach der gleichzeitig mit der Vernehmlassung zur Botschaft FABI durchgeführten ersten Konsultation im Frühling 2011 überarbeitet wurde – sowie aus Objektblättern.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hatte am 8. September 2010 den SIS verabschiedet. Dieser führte den bestehenden Sachplan AlpTransit nach und stellte die bereits vom Parlament beschlossenen, sachplanrelevanten Vorhaben zum Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-A) und der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) dar.

Am 16. Dezember 2011 wurden die Anpassungen und Ergänzungen 2011 vom Bundesrat verabschiedet. Diese Anpassungen beinhalten eine Ergänzung der Objektblätter im Raum Bern/Solothurn, im Tessin und im Raum Schwyz/Uri sowie eine Ergänzung des konzeptionellen Teils mit Ausführungen über die Stromversorgung der Eisenbahn.

Ziel des Sachplans ist es, die beabsichtigte langfristige Entwicklung der Schieneninfrastruktur mit der anzustrebenden räumlichen Entwicklung zu koordinieren und damit Planungssicherheit für die Kantone und Gemeinden zu schaffen. Aus diesem Grund enthält der Sachplan als räumliches Planungsinstrument auch Vorhaben, deren Finanzierung zum heutigen Zeitpunkt nicht sichergestellt ist. Der Bund stellt so die Wahrung nationaler Interessen sicher und hält Optionen für die Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur offen.


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