Rahmenbedingungen für die Schweizer Rüstungsindustrie im europäischen Vergleich

Bern, 21.11.2012 - Die schweizerische Gesetzgebung und Bewilligungspraxis für Rüstungsausfuhren sind grundsätzlich mit denjenigen Österreichs und Schwedens vergleichbar, welche ähnliche völkerrechtliche und aussenpolitische Rahmenbedingungen bei Kriegsmaterialexporten aufweisen. Vereinzelt bestehen allerdings Unterschiede, die zu Wettbewerbsnachteilen für die Schweizer Rüstungsindustrie führen. Deutlicher sind diese Nachteile im Vergleich zu anderen europäischen Staaten, insbesondere Frankreich, Deutschland und Italien. Dies zeigt ein Bericht, den der Bundesrat heute in Erfüllung eines Postulats verabschiedet hat.

Die markanteste Abweichung stellt das in der Schweizerischen Gesetzgebung absolut formulierte Ausschlusskriterium betreffend Menschenrechte dar. In der Schweiz sind jegliche Exporte ausgeschlossen, wenn das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt. Daraus ergibt sich für die Schweiz eine restriktivere und weniger flexible Bewilligungspraxis. Die Regelung der EU sieht dagegen vor, dass Ausfuhren nur dann verweigert werden, wenn ein hohes Risiko besteht, dass die im konkreten Fall auszuführenden Güter für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Die Umsetzung dieser Regelung obliegt den EU-Mitgliedsstaaten.

Der Bericht zeigt schliesslich auf, dass eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Rüstungsindustrie nur über eine Anpassung der Rechtslage, das heisst in erster Linie über eine Revision der Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung, erreicht werden könnte. Der Bundesrat sieht gegenwärtig jedoch aufgrund jüngster Vorkommnisse von einer solchen Anpassung ab. Eine neuerliche Überprüfung der Rechtslage wird vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung beurteilt. Dies namentlich falls die wirtschaftliche Entwicklung die Aufrechterhaltung der industriellen Kapazitäten gefährden sollte, welche für die Landesverteidigung relevant sind.

Der heute verabschiedete Bericht geht zurück auf das Postulat von Alt-Ständerat Bruno Frick "Gleich lange Spiesse für die für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz" (10.3622). Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen internationalen Vergleich der schweizerischen Gesetzgebung und Bewilligungspraxis im Bereich des Exports von Rüstungsgütern vorzunehmen. Der Bundesrat wird zudem aufgefordert, Massnahmen aufzuzeigen, um allfällige Wettbewerbsnachteile der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie zu beseitigen.


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