Die Schweiz unterstützt den palästinensischen Antrag auf Statusänderung in der UNO

Bern, 28.11.2012 - Die Schweiz wird bei der Abstimmung in der UNO-Generalversammlung für den Antrag Palästinas auf Aufwertung seines Status in den Vereinten Nationen stimmen. Nach Auffassung des Bundesrates dürfte eine solche Statusänderung – vom Beobachter zum Beobachterstaat – der Idee einer Zweistaatenlösung im Hinblick auf israelisch-palästinensische Friedensverhandlungen neue Impulse geben.

Der Bundesrat traf diese Entscheidung an seiner Sitzung vom 21. November 2012. Der Bundesrat erachtet den Entwurf der Resolution, die Palästina den Status eines Beobachterstaats in der UNO zuerkennt und die der Generalversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden soll, als konstruktiv und pragmatisch. Sein Beschluss, den Antrag zu unterstützen, entspricht der Politik der Schweiz, die sich für einen gerechten und dauerhaften Verhandlungsfrieden zwischen Israel und einem unabhängigen und lebensfähigen palästinensischen Staat innerhalb von sicheren und international anerkannten Grenzen einsetzt.

Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid für die Unterstützung der Resolution im Wesentlichen folgende Aspekte berücksichtigt: die Auswirkungen eines positiven Abstimmungsergebnisses in der Generalversammlung auf den israelisch-palästinensischen Friedensprozess und die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesrates auf das Schweizer Engagement in der Region.

Was die Auswirkungen eines positiven Abstimmungsergebnisses betrifft, so wird eine Änderung des Status von Palästina nach Auffassung des Bundesrates erlauben, der Idee einer Zweistaatenlösung dadurch neue Impulse zu geben, dass Israel und Palästina im Hinblick auf Friedensverhandlungen gleichgestellt sind. Der palästinensische Präsident Mahmoud Abbas hat wiederholt und namentlich anlässlich seines offiziellen Besuchs in Bern am 15. November 2012 eine Wiederaufnahme des Friedensprozesses unmittelbar nach der Abstimmung in der UNO befürwortet.

Der Status eines Beobachterstaats ist nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden, namentlich mit der Pflicht, jegliche Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen, wie es die Charta der UNO vorschreibt. Der Status bietet Palästina auch Zugang zu mehreren internationalen Übereinkommen, namentlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte und der Bekämpfung des Terrorismus.

Im Hinblick auf die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesrates auf die Schweizer Politik in der Region wies die Regierung darauf hin, dass die Schweiz in der Region eine geachtete Akteurin ist und ein besonderes Profil besitzt. Sie wird sowohl von den Israelis als auch von den Palästinensern als unabhängige Akteurin betrachtet, die eine Politik des Dialogs mit allen Parteien verfolgt. Die Unterstützung für eine Aufwertung des Status von Palästina in der UNO entspricht den Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik in der Region.

Der Beschluss des Bundesrates betreffend den Antrag Palästinas auf eine Aufwertung seines Status in der UNO unterscheidet sich von seinem Beschluss zum Antrag Palästinas auf Mitgliedschaft in der UNESCO. Damals hatte der Bundesrat beschlossen, sich der Stimme zu enthalten, und zwar mit der Begründung, der geeignete Ort für die Debatte über den Status Palästinas sei nicht die UNESCO, eine im Wesentlichen technische UNO-Organisation, sondern vielmehr eines der politischen Organe der Vereinten Nationen.


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