Berner Konvention anerkennt 37 Schweizer Smaragd-Gebiete

Bern, 30.11.2012 - An ihrer jährlichen Sitzung hat die Ständige Kommission der Berner Konvention in Strassburg die 37 von der Schweiz vorgeschlagenen Gebiete in das europäische Schutzgebietsnetzwerk Smaragd aufgenommen. Ziel des Netzwerks ist die Erhaltung von Lebensräumen und Arten, die in Europa selten oder gefährdet sind.

Der Ständige Ausschuss des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) hat die von der Schweiz vorgeschlagenen 37 Gebiete ins Smaragd-Netzwerk aufgenommen. Der Europarat hatte im Rahmen der Berner Konvention 1996 das Smaragd-Netzwerk initiiert, um europaweit seltene oder gefährdete Arten und Lebensräume zu erhalten (siehe Kasten 1).

Die 37 Gebiete in der Schweiz sind die ersten in Europa überhaupt, die als Smaragd-Gebiete anerkannt werden. Sie sind grösstenteils bereits durch Bundesinventare geschützt und umfassen in der Regel mehrere, durch die Berner Konvention für das Smaragdnetz aufgelistete Lebensräume und Arten. Die Anerkennung unterstreicht die grenzüberschreitende Bedeutung dieser Gebiete und die Verantwortung der Schweiz für die Erhaltung der betreffenden Arten und Lebensräume. Aufgrund des Entscheids der Berner Konvention können nun die bereits ergriffenen Schutz- und Erhaltungsmassnahmen verstärkt und besser auf diese Schutzziele ausgerichtet werden.


KASTEN 1:
Das europäische Schutzgebietsnetzwerk Smaragd

Smaragd ist ein gesamteuropäisches Netzwerk von Schutzgebieten, das gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, die in den Resolutionen 4 und 6 der Berner Konvention aufgelistet sind, schützen soll. Voraussetzung für die Anmeldung von Gebieten für Smaragd ist das Vorkommen dieser so genannten Smaragd-Arten und Smaragd-Lebensräume. Für die Schweiz sind das rund 140 Tier- und Pflanzenarten und 43 Lebensräume. Die Schweiz hatte der Berner Konvention 2009 die 37 Gebiete zur Aufnahme ins Smaragdnetzwerk vorgeschlagen. Die Evaluation der Berner Konvention zeigte, dass die Gebiete geeignet sind. Ausgehend von den hierzulande vorkommenden Arten des Smaragd-Netzwerks - darunter die Libellenart Grosse Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und der Italienische Springfrosch (Rana latastei) - und Lebensräumen (z.B. Übergangsmoore, Caricion lasiocarpae) wurden Gebiete in der ganzen Schweiz ausgewählt. Gemäss der Evaluation der Berner Konvention müssen noch weitere Gebiete ausgewiesen und angemeldet werden, um den Schutz der in der Schweiz vorkommenden Smaragd-Arten und -Lebensräume sicherzustellen.


KASTEN 2:
Berner Konvention lehnt Antrag der Schweiz bezüglich Wolfsschutz ab

Die Ständige Kommission der Berner Konvention hat an ihrer diesjährigen Sitzung in Strassburg den Antrag der Schweiz abgelehnt, Artikel 22 zu ändern. Die Änderung hätte der Schweiz erlauben sollen, nachträglich zur Ratifizierung des internationalen Vertragswerks einen Vorbehalt bezüglich dem strengen Schutz des des Wolfs anzubringen. Vorgesehen ist, dass die Staaten lediglich beim Beitritt zum Übereinkommen Vorbehalte zu einzelnen, durch die Konvention geschützte Arten anbringen können. Die Schweiz hatte bei ihrem Beitritt zur Konvention 1980 keinerlei Vorbehalte geltend gemacht.

Die Schweiz hatte den Antrag für die Änderung der Berner Konvention aufgrund der 2010 vom Parlament überwiesenen Motion Fournier eingereicht. Für den Fall, dass die Änderung abgelehnt wird, verlangt die Motion vom Bundesrat, die Konvention zu kündigen und bei einem erneuten Beitritt zweckmässige Vorbehalte zu formulieren.

Sobald das offizielle Schreiben der Berner Konvention mit dem Entscheid und Empfehlungen zum Umgang mit schadenstiftenden Wölfen vorliegt, wird das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates UREK-S gelangen, um das weitere Vorgehen festzulegen.


Adresse für Rückfragen

Sektion Medien BAFU
Telefon: +41 58 462 90 00
Email: medien@bafu.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-46957.html