Freihandelsabkommen Schweiz–EU: Sitzung des Gemischten Ausschusses in Luzern

Bern, 30.11.2012 - Heute fand in Luzern unter dem Vorsitz der Schweiz die 58. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU statt. 2012 ist ein besonderes Jahr, da sich die Unterzeichnung des Abkommens zum vierzigsten Mal jährt. Der Ausschuss stellte fest, dass das Abkommen insgesamt gut funktioniert und auch dieses Jahr ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handelsaustausches zwischen der Schweiz und der EU bildete.

Das Freihandelsabkommen Schweiz–EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten und regelt mit seinem Protokoll Nr. 2 auch den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.

Die beiden Delegationen wiesen auf die Bedeutung des Freihandelsabkommens für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen hin. Das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erreichte 2011 etwa 262 Milliarden Franken, was gegenüber 2009 einer Zunahme um etwa 7,6 % entspricht. Die EU ist mit einem Exportanteil von 57 % und einem Importanteil von 78 % immer noch die wichtigste Wirtschaftspartnerin der Schweiz, während die Schweiz ihrerseits die zweitwichtigste Wirtschaftspartnerin der EU ist, wenn man den Handel mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen betrachtet.

Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung des Abkommens tagte der Gemischte Ausschuss in Luzern in der Schweiz. Bei dieser Gelegenheit wies der Chef der Schweizer Delegation auf die Bedeutung des Abkommens hin: «Das Freihandelsabkommen ist ein wesentlicher Pfeiler unserer bilateralen Beziehungen und trägt entscheidend zum gemeinsamen Wohlstand bei».

Der Ausschuss befasste sich mit mehreren Fragen in Bezug auf den gegenseitigen Zugang zu den Märkten der beiden Parteien. Die Schweiz wies erneut auf die Probleme im Zusammenhang mit den verschiedenen Massnahmen Italiens hin, die den Marktzugang von Schweizer Unternehmen nach wie vor behindern: die Verpflichtung von italienischen Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu Schweizer Unternehmen zur Lieferung von Informationen und Belegen für die italienischen Steuerbehörden, die Subventionierung von Solaranlagen, mit der Schweizer Hersteller diskriminiert werden, und die Verpflichtung, halbfertige Metallwaren für den Export nach Italien auf radioaktive Strahlung kontrollieren zu lassen. Die Gespräche zur Lösung dieser Probleme werden fortgesetzt. – Die Schweiz bedauerte ausserdem die bevorstehende Erneuerung der Überwachungsmassnahmen der EU für den Import gewisser Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Drittstaaten, die die Schweizer Produzenten in diesem Bereich benachteiligen.

Anschliessend diskutierten die beiden Delegationen verschiedene Entwicklungen im Zollbereich. Die Parteien begrüssten insbesondere das Inkrafttreten des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Mit diesem Übereinkommen wird die Möglichkeit geschaffen, den bestehenden präferenziellen Ursprungsbezeichnungsraum der EU, der EFTA, der mediterranen Freihandelspartner und der Türkei neu auf die Westbalkanstaaten auszudehnen, sobald der Gemischte Ausschuss einen Beschluss zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Ursprungsregeln verabschiedet hat.

Schliesslich führte der Ausschuss einen Meinungsaustausch zur Freihandelspolitik mit Drittstaaten. Die Schweiz und die EU tauschten ihre Erfahrungen in diesem Bereich aus und bekräftigten, wie wichtig es ist, über stabile und nichtdiskriminierende Bedingungen für den Zugang zu den wichtigsten Auslandmärkten zu verfügen, da dieser den Wohlstand unserer Volkswirtschaften gewährleistet.

Die Sitzung wurde vom Leiter der Schweizer Delegation, Botschafter Christian Etter, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge, geleitet. Delegationschef der EU war Ignacio Garcia Bercero, Direktor für die Nachbarstaaten, USA und Kanada in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission.

Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen findet Ende 2013 statt.


Adresse für Rückfragen

Kathrin Naegeli, Information Integrationsbüro EDA/EVD, +41 31 322 26 40


Herausgeber

Integrationsbüro EDA/EVD (IB) - ab 1.1.2013 im EDA
http://www.europa.admin.ch

Integrationsbüro EDA/EVD (IB) - ab 1.1.2013 im EDA
http://www.europa.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-46967.html