Regelung für Messmittel im Strahlenschutz

Bern, 12.12.2012 - Die Regelungen für Messmittel, die im Strahlenschutz eingesetzt werden, sind an die neuen gesetzlichen Grundlagen im Messwesen angepasst worden. Nachdem der Bundesrat die Anpassung eines Artikels der Strahlenschutzverordnung genehmigt hatte, erliess das EJDP eine messmittelspezifische Verordnung über Messmittel für ionisierende Strahlung. Die neue Verordnung tritt auf 1. Januar 2013 in Kraft.

Ionisierende Strahlung, welche für medizinische Anwendungen erzeugt wird oder beim radioaktiven Zerfall entsteht, ist durch geeignete Messmittel nachzuweisen. Anforderungen an Messmittel für ionisierende Strahlung werden künftig in einer messmittelspezifischen Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJDP) geregelt. Bis jetzt waren die Anforderungen teilweise in einer Verordnung des EJPD und teilweise in Weisungen des Bundesamts für Metrologie (METAS) geregelt. Diese Neufassung der rechtlichen Grundlagen für die Anforderungen an Messmittel für ionisierende Strahlung erfolgte in enger Absprache mit den für den Strahlenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden (Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI und Schweizerische Unfallversicherung SUVA).


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Damian Twerenbold, Bundesamt für Metrologie (METAS), T +41 31 323 32 74


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