Arbeitgeber können Jugendlichen eine Chance bieten

Bern, 25.01.2013 - Nun dürfen auch jugendliche Sans-Papiers eine Berufslehre machen. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft. Demnach können Jugendliche, welche eine Lehrstelle gefunden haben, mindestens 5 Jahre die Schule in der Schweiz besucht haben, eine Landessprache sprechen, integriert sind, ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung bis zum Ende der Lehre stellen. Diese Gesuche werden von den Kantonen geprüft und, falls positiv, an das Bundesamt für Migration weitergeleitet. Die EKM fordert die Kantone auf, solche Gesuche schnell zu prüfen.

Die EKM begrüsst diese Änderung. Sie bietet Jugendlichen, die ja nicht selber für ihren illegalen Aufenthalt verantwortlich sind, eine Zukunftschance. Seit den 1990er-Jahren können Kinder von Sans-Papiers die Schule besuchen. Nach der obligatorischen Schulzeit stand ihnen bisher aber nur das Gymnasium offen. Nun können sie auch eine Berufslehre machen.

Die EKM ist gespannt, wie sich die Gesuchszahlen entwickeln. Denn es bleibt die Befürchtung, dass die Gewährung einer Aufenthaltsbewilligung in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt wird. Elf Kantone haben im Vernehmlassungsverfahren diese Verordnungsänderung abgelehnt. Im Sinne der Chancengleichheit darf es aber keinen Unterschied machen, ob jemand sein Gesuch im Kanton X oder im Kanton Y stellt. Zudem fordert die EKM die Kantone auf, solche Gesuche schnell zu prüfen. Dauert das Verfahren zu lang, wird die Lehrstelle vielleicht anderweitig vergeben. Auf Bundesebene will man die Anträge für jugendliche Sans-Papiers mit Berufslehre prioritär behandeln.

Wo ist ein Gesuch einzureichen? Was sind die Risiken? Wie lange dauert ein Verfahren? Die EKM hat auf ihrer Website ein paar praktische Anweisungen für interessierte Jugendliche und Arbeitgeber zusammengestellt.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Migrationskommission EKM, T +41 58 465 91 16, ekm@ekm.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössische Migrationskommission
http://www.ekm.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-47564.html