Botschaft zur rascheren Entschuldung der Arbeitslosenversicherung verabschiedet

Bern, 27.02.2013 - Um die Arbeitslosenversicherung rascher zu entschulden, sollen künftig auch Lohnanteile über 315 000 Franken mit einem Beitragsprozent (so genanntes Solidaritätsprozent) belegt werden. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung von den Kantonen, den Parteien, den Verbänden und Organisationen grossmehrheitlich unterstützt. Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 den Entwurf der Gesetzesänderung und der Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Seit dem 1. Januar 2011 wird zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung ein Beitragsprozent auf Lohnanteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken erhoben. Um den Schuldenabbau rascher zu erreichen, hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats am 5. Juli 2011 die Motion 11.3755 "Sanierung der Arbeitslosenversicherung" eingereicht. Die Motion verlangt, die bisherige Einschränkung, wonach das Solidaritätsprozent nur auf Lohnanteilen zwischen 126 000 und 315 000 erhoben wird, aufzuheben. Das Parlament hat der Motion mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Die Arbeitslosenversicherung hat einen Schuldenstand von fünf Milliarden Franken (Stand 31. Dezember 2012). Mit einer solchen Deplafonierung können jährlich zusätzlich gut 100 Mio. Franken entschuldet werden. Die gesetzliche Änderung untersteht dem fakultativen Referendum.


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