Bundesrat verabschiedet den Aktionsplan Grüne Wirtschaft

Bern, 08.03.2013 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2013 von der Berichterstattung des UVEK zur Grünen Wirtschaft Kenntnis genommen und den Aktionsplan Grüne Wirtschaft des Bundes verabschiedet. Er ist die Grundlage für die geplante Änderung des Umweltschutzgesetzes, die als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» dient.

Am 13. Oktober 2010 hat der Bundesrat sechs Handlungsfelder der Grünen Wirtschaft definiert und der Verwaltung entsprechende Aufträge erteilt. In einem Bericht an den Bundesrat zeigt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Stand der Arbeiten auf. Der Bericht fasst ausserdem 27 bestehende und neue Massnahmen in insgesamt vier Umsetzungsschwerpunkten zu einem Aktionsplan zusammen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2013 Bericht und Aktionsplan (siehe Faktenblatt) verabschiedet.

Engagement von Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich

Die Massnahmen tragen zu einer ressourcenschonenden Wirtschafts- und Konsumweise bei. Das Konzept der Grünen Wirtschaft räumt den freiwilligen Anstrengungen und dem Engagement der Wirtschaft hohe Priorität ein. Allerdings sind Rahmenbedingungen des Staates zur Korrektur von Marktversagen genauso notwendig.

Die Massnahmen im Aktionsplan Grüne Wirtschaft setzen bei folgenden vier Schwerpunkten an:

  1. Konsum und Produktion: Die aktuellen Konsummuster und die Herstellung von Produkten verbrauchen viele natürliche Ressourcen und belasten die Umwelt. Deshalb sind die Informationen über die ökologischen Aspekte der Produkte und des Produktangebots von Unternehmen zu verbessern und Innovationen zu stärken. Zudem bietet eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Chancen für weitere Effizienzverbesserungen.
  2. Abfälle und Rohstoffe: Die Gewinnung und der Abbau von Rohstoffen können die Umwelt erheblich belasten. Eine effizientere Nutzung der Rohstoffe sowie die Schliessung von Stoffkreisläufen wird in Zukunft ins Zentrum rücken müssen. Güter sollen künftig mit einem geringeren Rohstoffeinsatz und reduziertem Abfallaufkommen produziert werden.
  3. Übergreifende Instrumente: Themenübergreifend wichtige Arbeiten sind der Masterplan Cleantech und die Ökologisierung des Steuersystems. Weil ein grosser Teil der Schweizer Gesamtumweltbelastung im Ausland verursacht wird, genügt der nationale Hebel allein nicht, um die Ziele erreichen zu können. Die globale Belastung der natürlichen Ressourcen durch den Abbau von Rohstoffen und die Produktion von Gütern muss auch durch verstärkte internationale Anstrengungen der Schweiz für eine Grüne Wirtschaft gesenkt werden.
  4. Ziel, Messung, Information, Berichterstattung: Damit beurteilt werden kann, ob sich die Schweiz in Richtung einer Grünen Wirtschaft bewegt, ist eine umfassende Messung der Fortschritte als Grundlage für die Erfolgskontrolle der Massnahmen notwendig. Dazu gehört auch das Festlegen von Zielen und die Berichterstattung über die Fortschritte. Der Dialog mit der Wirtschaft, aber auch mit Wissenschaft und Gesellschaft, ist für die Weiterentwicklung der Grünen Wirtschaft wichtig. Sensibilisierungsmassnahmen wirken dabei unterstützend.

Mit den Massnahmen werden externe Kosten in Form von Schäden an der Umwelt reduziert. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Verbesserung der Ressourceneffizienz der Schweizer Wirtschaft oft Kosteneinsparungen ermöglicht, neue Absatzchancen eröffnet und neue Arbeitsplätze schafft. Kurzfristig verursachen die Massnahmen aber auch Kosten, die von den Verursachern zu tragen sind.

Gegenvorschlag zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft

An seiner Sitzung vom 27. Februar 2013 hat der Bundesrat bereits Stellung genommen zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Das UVEK hat den Auftrag erhalten, eine entsprechende Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) vorzubereiten. Der Bericht und Aktionsplan zur Grünen Wirtschaft sind die Grundlagen für den Entwurf der USG-Revision.


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Thomas Stadler, Chef Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung BAFU, 031 322 93 30



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