Einschränkung der Bewilligung für einzelne Insektizide

Bern, 29.04.2013 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sieht vor, analog zur EU, die Bewilligung für drei Insektiziden zur Behandlung von Raps- und Maissaatgut zu suspendieren. Diese Insektizide der chemischen Gruppe der Neonicotinoide wurden aufgrund einer Publikation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu beurteilt. Obwohl diese Pflanzenschutzmittel – sofern sie vorschriftsgemäss ausgebracht werden – kein unannehmbares Risiko für Bienen darstellen, erachtet das BLW die Sicherheitsmarge als klein. Während der Suspendierung sollen Techniken entwickelt werden, mit welchen das Risiko für Bienen reduziert und die Sicherheitsmarge erhöht werden kann.

Nachdem die EFSA eine Beurteilung der Bienengefährlichkeit von drei Wirkstoffen (Imidacloprid, Clothianidin und Thiametoxam) veröffentlicht hat, wurde das BLW vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mit einer Situationsanalyse beauftragt. Diese Beurteilung bestätigt, dass die Substanzen bei vorschriftsgemässer Verwendung unter normalen Bedingungen zwar kein unannehmbares Risiko für Bienen darstellen, die Sicherheitsmarge unter gewissen Umständen jedoch gering ist.

Imidacloprid, Clothianidin und Thiametoxam sind für die Saatgutbeizung von Mais, Raps, Getreide, Rüben und Salat zugelassen. Bisher wurden in der Schweiz keine Bienenvergiftungen beobachtet, die in Zusammenhang mit dieser Verwendungsart stehen. Der Einsatz dieser Substanzen als Beizmittel bietet den entscheidenden Vorteil, dass die jungen Pflanzen in der Wachstumsphase gegen Schädlinge geschützt und Spritzapplikationen mit anderen Produkten vermieden werden können. Ferner werden in der Schweiz, anders als in der EU, keine Monokulturen angebaut.

Die vorsorgliche Einschränkung gilt für Kulturen, die für die Bienen attraktiv sind. Die Saatgutbeizung von Mais und Raps steht - im Gegensatz zu derjenigen von Rüben und Salat, die vor der Blüte geerntet werden - zur Diskussion. Das Pillieren des Rübensaatguts verhindert darüber hinaus die Bildung von Staub bei der Saat. In diesem Fall ist eine Einschränkung der Anwendung somit nicht gerechtfertigt. Als Spritzapplikation dürften die Substanzen nur noch von Fachleuten und nur nach der Blüte der Kulturen eingesetzt werden.

Während Suspendierung sollen die technischen Mittel zur Senkung der Bienengefährlichkeit weiterentwickelt werden. Zudem werden die Risiken und der Nutzen der Saatgutbeizung als Methode zum Schutz der Kulturen übergreifend analysiert und der Blattbehandlung gegenüber gestellt. Ferner ist es wichtig, weiterhin nach den Ursachen des Bienensterbens zu forschen, für das in erster Linie die Varroa-Milbe verantwortlich zu sein scheint.

Gemäss dem üblichen Verfahren wird das BLW die betroffenen Bewilligungsinhaber informieren, damit sich diese zu den erwähnten Massnahmen äussern können. Die restriktiveren Massnahmen werden voraussichtlich im Herbst 2013 in Kraft treten.


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Eva Reinhard, Vizedirektorin des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW, Tel. +41 31 322 25 03


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