Änderung der Zollkonzessionen für Norwegen, Island und Kroatien

Bern, 14.06.2013 - Der Bundesrat hat am 14. Juni 2013 beschlossen, die Zollkonzessionen für Norwegen, Island und Kroatien zu ändern. Aufgrund der Revision des EFTA-Übereinkommens und des Beitritts der Republik Kroatien zur EU werden die Zollkonzessionen für die betroffenen Länder im Landesrecht auf den 1. Juli 2013 angepasst.

Revision des EFTA-Übereinkommens
Die Revision des EFTA-Übereinkommens im Agrarbereich führt zu einer Verbesserung des gegenseitigen Marktzugangs für Agrarbasisprodukte und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte unter den EFTA-Staaten. Besonders zu erwähnen sind die Erweiterung des bestehenden Zollkontingentes Norwegens für Schweizer Käse von 90 auf 200 Tonnen, das neue Kontingent Islands zugunsten der Schweiz im Umfang von 15 Tonnen Käse sowie neue Kontingente für Schweizer Fleischspezialitäten (inkl. Trockenfleisch) und Apfelsaftkonzentrat. Die Schweiz gewährt Norwegen und Island analoge Zollkonzessionen, die sie anderen Freihandelspartnern (inkl. der EU) gewährt. Für die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte wurden Geltungsbereich und Verpflichtungsniveau ebenfalls dem Stand der entsprechenden Vereinbarungen zwischen den EFTA-Staaten und anderen Freihandelspartnern (inkl. EU) angepasst. Diese Revision des EFTA-Übereinkommens tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Zur Umsetzung dieser Zollkonzessionen ins Landesrecht hat der Bundesrat die Verordnung vom
18. Juni 2008 über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit EU- und EFTA-Mitgliedstaaten auf den 1. Juli 2013 geändert.

Beitritt der Republik Kroatien zur EU
Am 1. Juli 2013 tritt Kroatien der EU bei. Kroatien hat deshalb das Freihandelsabkommen (FHA) EFTA-Kroatien aus dem Jahr 2001 auf den 1. Juli 2013 gekündigt. Ab dem 1. Juli werden Waren mit Ursprung in Kroatien zu den präferenziellen Zollansätzen zugelassen, welche für Einfuhren aus der EU gelten. Die Kroatien unter dem FHA von 2001 gewährten Konzessionen werden aufgehoben und die Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Zollansätze für Waren im Verkehr mit Freihandelspartnern (ausgenommen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten) wird entsprechend angepasst.


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