Bundesrat beschliesst Unterzeichnung des Amtshilfe-Übereinkommens und verabschiedet Mandatsentwurf zur Zinsbesteuerung mit der EU

Bern, 09.10.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitere Massnahmen zur Umsetzung seiner Finanzmarktpolitik im Steuerbereich getroffen. Er hat der Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zugestimmt. Ausserdem hat er einen Mandatsentwurf für Revisionsverhandlungen über das mit der Europäischen Union (EU) abgeschlossene Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet.

Die Schweiz bekennt sich seit März 2009 zur Einhaltung der internationalen Standards in Steuerfragen. Die Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens unterstreicht den Willen der Schweiz, diese Standards zu erfüllen. Sie bekräftigt zudem das Engagement der Schweiz bei der weltweiten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Hinblick auf die Wahrung der Integrität und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz.

Über 50 Länder haben das Übereinkommen bisher unterzeichnet, und in rund 30 Ländern ist es bereits in Kraft. Das multilaterale Übereinkommen bietet einen Rahmen für die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Sein modulares System sieht vielfältige Formen der Zusammenarbeit im Steuerbereich, einschliesslich dem Informationsaustausch auf Anfrage und dem spontanen Austausch von Informationen, vor. Der automatische Informationsaustausch ist - als Option - ebenfalls im Übereinkommen vorgesehen. Dafür ist aber ausdrücklich eine Zusatzvereinbarung zwischen den beteiligten Staaten erforderlich.

Die Konvention wird das ordentliche Genehmigungsverfahren - Vernehmlassung der interessierten Kreise, Botschaft des Bundesrates an das Parlament, Genehmigung durch das Parlament und fakultatives Referendum - durchlaufen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, nach der Unterzeichnung eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen.

Revision des Zinsbesteuerungsabkommens

Ausserdem hat der Bundesrat einen Mandatsentwurf für Revisionsverhandlungen über das mit der EU abgeschlossene Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet. Der Entscheid nimmt Bezug auf das Mandat, das der EU-Finanzministerrat (Ecofin) am 14. Mai 2013 für Verhandlungen der EU-Kommission über eine Anpassung der mit der Schweiz und anderen Drittstaaten abgeschlossenen Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet hat. Die EU will damit die Anpassung dieser Abkommen an die geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sicherstellen.

Die Schweiz hat sich bereits seit 2009 gesprächsbereit über eine Revision des Abkommens zur Beseitigung bestehender Lücken gezeigt. Jedoch soll eine Anpassung des Abkommens nur vereinbart werden, wenn im Rahmen von MIFID eine befriedigende Lösung bei der Ausgestaltung der Drittstaatenregelung für die Erbringung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen gefunden wird.

Der Mandatsentwurf, den das EFD in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erarbeitet hat, wird den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen unterbreitet. Anschliessend wird der Bundesrat das definitive Mandat verabschieden, worauf die Verhandlungen mit der EU-Kommission aufgenommen werden können. Der Inhalt des Mandats bleibt vertraulich.


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