Bericht über Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub

Bern, 30.10.2013 - Der Bundesrat hat den Bericht "Vaterschaftsurlaub und Elternurlaub, Auslegeordnung und Präsentation unterschiedlicher Modelle" in Erfüllung des Postulats Fetz verabschiedet. Der Bericht erläutert die gegenwärtige Situation in der Schweiz, auf internationaler Ebene und in verschiedenen europäischen Staaten. Es werden acht Modelle von Vaterschafts- und Elternurlaub beschrieben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Urlaub zu einer partnerschaftlicheren Rollenteilung in der Familie beitragen kann. Somit zählt der Urlaub zu den Massnahmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für junge Familien zu verbessern vermögen. Im Weiteren hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis Mitte 2014 eine Regelung im Bundesrecht zu prüfen, die den Arbeitnehmenden das Recht gäbe, nach der Geburt ihres Kindes das Erwerbspensum zu reduzieren. Bei dieser Massnahme handelt es sich zwar nicht um einen Elternurlaub, sie würde aber gleichwohl zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen.

Am 6. Juni 2011 reichte Ständerätin Anita Fetz das Postulat "Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge" (11.3492) ein und ersuchte den Bundesrat, das Modell eines Elternurlaubs zu prüfen, das durch privates Sparen und flankierende Steuermassnahmen finanziert würde.

In seinem Bericht in Erfüllung dieses Postulats erstellt der Bundesrat eine Auslegeordnung der Voraussetzungen und des geltenden Rechts in der Schweiz, auf internationaler Ebene und in verschiedenen europäischen Staaten. Auf dieser Grundlage analysiert er acht verschiedene Modelle von Vaterschafts- und Elternurlaub, die im Obligationenrecht, in der beruflichen und privaten Vorsorge oder in der Erwerbsersatzordnung verankert sind. Ein letztes Modell ergibt sich aus der Kombination verschiedener Modelle. Der Bericht stellt die wichtigsten Merkmale jedes Modells vor (Dauer, Begünstigte, Leistungen…), macht eine Kostenevaluation und zeigt die Vor- und Nachteile auf. Die Modelle werden abschliessend in Form einer Synthese hinsichtlich ihrer Kosten und Auswirkungen miteinander verglichen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Einführung eines Vaterschafts- oder Elternurlaubs zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht erste Priorität hat, da im Gegensatz zu den familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten ein solcher Urlaub nur die begrenzte Zeit nach der Geburt des Kindes betrifft. Der Vaterschafts- oder Elternurlaub kann allerdings massgeblich dazu beitragen, dass sich die Mutter und der Vater unmittelbar nach der Geburt gleichzeitig in das neue Familiengefüge einleben können und insbesondere Väter von Beginn weg intensiv an der Familie teilhaben und sich an der Betreuung und Erziehung des Kindes sowie der Hausarbeit beteiligen können. So können beide Eltern ihre familiären Aufgaben wahrnehmen, ohne gezwungen zu sein, auf die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit zu verzichten. Der Vaterschaftsurlaub oder der Elternurlaub gehört damit zu den Massnahmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern können.

Im Weiteren soll das EDI in Anlehnung an die Regelung für das Bundespersonal bis Mitte 2014 prüfen, ob eine neue Regelung im Bundesrecht geschaffen werden könnte, die den Arbeitnehmenden das Recht gäbe, nach der Geburt ihres Kindes das Arbeitspensum um höchstens 20 Prozent zu reduzieren. Bei dieser Massnahme handelt es sich zwar nicht um einen Elternurlaub, sie würde aber gleichwohl zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen.


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