Bundesrat genehmigt revidierte Jagdverordnung und Herdenschutzbericht

Bern, 06.11.2013 - Der Bundesrat hat am 6. November 2013 die Organisation und Förderung des Herdenschutzes innerhalb der Jagdverordnung (JSV) neu geregelt. Zudem hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments einen umfassenden Bericht zum Herdenschutz verabschiedet, auf den sich die Revision stützt. Der Bericht zeigt auf, wie der Herdenschutz langfristig effizient organisiert werden soll, welcher Finanzbedarf beim Bund entsteht und welche rechtlichen Anpassungen notwendig sind.

Mit der Rückkehr der Grossraubtiere in die Schweiz sind Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung entstanden. Die revidierte Jagdverordnung  minimiert diese und unterstützt gleichzeitig die produzierende Landwirtschaft. Im Zentrum stehen insbesondere Anpassungen beim Schutz von Schafherden.

Der Bundesrat hat am 6. November 2013 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und beschlossen, sie auf den 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Die Anhörung zu dieser Revision war anfangs April 2013 eröffnet worden, gleichzeitig mit der Anhörung zum Verordnungspaket zur Agrarpolitik 2014-2017. Es gingen zahlreiche und teilweise gegensätzliche Stellungnahmen ein. Insbesondere von den Kantonen wurden die vorgeschlagenen Regelungen im Grundsatz unterstützt.

Die Revision der Jagdverordnung läuft parallel zur Änderung des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes zur Agrarpolitik 2014-2017, welche etwa höhere Beiträge für die Schafsömmerung in alternierend genutzten Weidekoppeln (so genannte Umtriebsweiden) beinhaltet, sofern sich die Bewirtschafter in das Herdenschutzprogramm des BAFU integrieren. Diese Verbindung macht insbesondere darum Sinn, weil nur eine geordnete Weideführung, sei es mittels Koppeln oder ständige Behirtung, den Herdenschutz vielerorts erst möglich macht.

In der Jagdverordnung werden neu die vom Bund unterstützten Massnahmen zum Herden- und Bienenschutz definiert, insbesondere eine angepasste Planung der Alpsömmerung, der Einsatz von Herdenschutzhunden und wo möglich elektrifizierte Zäune. Zudem setzt die Revision der Jagdverordnung die vom Parlament verlangte Überwachung der Herdenschutzhunde um.

Die Revision der Jagdverordnung regelt neu auch die Falknerei. Die Jagd mit zahmen, abgerichteten Greifvögeln ist eine alte Tradition, die von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt wurde. Die Haltung der Greifvögel für diese Jagd erfordert eine gesonderte Beachtung des Tierschutzes, die in der neuen Jagdverordnung geregelt wird.

Bericht Herdenschutz ans Parlament

Die revidierte Jagdverordnung basiert auf dem gleichzeitig durch den Bundesrat verabschiedeten Bericht zum Herdenschutz in der Schweiz. Er wurde im Auftrag des Parlamentes erstellt, um Lösungswege für die längerfristige Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtliche Absicherung zu erarbeiten und ein Monitoring für Herdenschutzhunde einzuführen (Motion Hansjörg Hassler (10.3242). Dieser Bericht zeigt weiter die zukünftige Organisation und den Finanzbedarf sowie die rechtlich notwendigen Schritte auf, um den Herdenschutz zu stärken. Er wird der Kommission für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UREK des Nationalrats zur Diskussion übergeben.


KASTEN
Wolfsrudel im Calanda (GR)

Vor rund einem Jahr wurde im Gebiet des Calanda (GR) erstmals in der Schweiz ein Wolfspaar mit Nachwuchs beobachtet. Auch dieses Jahr hatten diese Wölfe wiederum Junge. Trotz des wachsenden Wolfbestandes gab es aber dank der Mitarbeit und Kooperation der lokalen Nutztierhalter geringe Schäden. Die lückenlosen Herdenschutzmassnahmen zeigten Wirkung. Die Situation im Gebiet des Calanda zeigt, dass auch in Gebieten mit einer auf Nutztieren basierenden, produzierenden Landwirtschaft Wölfe leben können, ohne dass sie erhebliche Schäden anrichten.


Adresse für Rückfragen

Reinhard Schnidrig, Chef der Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität, BAFU, Tel. 031 323 03 07



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