Bestechung beim Bau der Yamal-Pipeline: Siemens-Tochter bezahlt Wiedergutmachung

Bern, 12.11.2013 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat eine Strafuntersuchung gegen die schwedische Gesellschaft Siemens Industrial Turbomachinery (SIT) abgeschlossen. Die Untersuchung wurde eingestellt, weil SIT die ungenügende Durchsetzung der Compliance bei Projekten der Yamal-Gaspipeline zugestanden und als Wiedergutmachung 125‘000 Schweizer Franken bezahlt hat. Als Ausgleich für die deliktisch erlangten Gewinne leistete SIT zudem eine Ersatzforderung von 10.6 Millionen US-Dollar.

Die BA untersuchte die Hintergründe der Auftragsvergabe an die von Siemens im Jahr 2003 übernommene schwedische Gesellschaft für die Lieferung von Gasturbinen beim Bau der Pipeline, die von den Gasfeldern auf der russischen Halbinsel Yamal bis nach Westeuropa führt. Im Rahmen des vom grössten russischen Erdgasförderunternehmen initiierten Projekts flossen Bestechungsgelder an hochrangige Mitarbeiter des russischen Staatskonzerns. Die unrechtmässigen Zahlungen der SIT erfolgten zwischen 2004 und 2006 und wurden über Bankverbindungen der Endempfänger in der Schweiz abgewickelt. Dies war der Anknüpfungspunkt für die Untersuchung der BA.

Die SIT anerkennt bei Projekten zum Bau von Kompressorstationen bzw. zur Lieferung von Gasturbinen ans Netz der Yamal-Pipeline, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger zu verhindern. Insbesondere hat sie elementare Unterlassungen bei der Kontrolle von Beraterverträgen zugestanden. Das Unternehmen trifft demnach ein Organisationsverschulden im Sinne Art. 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). SIT leistete eine Wiedergutmachung von 125‘000 Schweizer Franken zugunsten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK).

Als Folge davon stellte die BA die Untersuchung gegen SIT gestützt auf Art. 53 StGB ein und verfügte gleichzeitig die Einziehung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. Die durch die betroffenen Projekte deliktisch erlangten Gewinne wurden auf 10.6 Millionen US-Dollar beziffert. Die BA verpflichtete die SIT zur Zahlung einer entsprechenden Ersatzforderung an den Staat (Art. 71 Abs. 1 StGB). Diese wurde zwischenzeitlich bezahlt.


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