Strategie Biodiversität Schweiz: Aktionsplan nimmt Gestalt an

Bern, 13.11.2013 - Der Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz nimmt konkrete Formen an. Im Zuge eines partizipativen Prozesses wurden mit den betroffenen Kreisen über hundert Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität definiert, teilte das Bundesamt für Umwelt heute mit. Sie bilden die Grundlage für den Aktionsplan, der im Frühling 2014 in die Vernehmlassung gehen wird.

Die Biodiversität - also die Vielfalt an Arten und Ökosystemen sowie die genetische Vielfalt - ist in der Schweiz rückläufig. Aufgrund des anhaltenden Drucks auf die natürlichen Lebensräume und Ökosysteme ist mittlerweile ein Drittel der einheimischen Arten in unterschiedlichem Masse bedroht. Falls sich der Zustand der Biodiversität weiter verschlechtert, sind auch deren Leistungen wie zum Beispiel die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen oder die Fruchtbarkeit der Böden gefährdet.

Um diesen Trend umzukehren, hat der Bundesrat 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Darin sind zehn Ziele formuliert, die es bis 2020 zu erreichen gilt, darunter die nachhaltige Nutzung der Biodiversität, die Schaffung einer ökologischen Infrastruktur und die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum. Die Erhaltung der Biodiversität ist zu einer nationalen Aufgabe geworden, die praktisch die gesamte Gesellschaft betrifft, von der Wirtschaft über die Landwirtschaft, die Energieproduktion, die Raumentwicklung und die Forschung bis hin zur Bevölkerung selbst.

Ende 2012 hatte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die betroffenen Kreise eingeladen, an der Ausarbeitung der Massnahmen mitzuwirken. Dieses Vorgehen wurde gewählt, um auf pragmatische Weise einen möglichst breiten Konsens zu finden in einem Bereich, der geprägt ist von Interessenkonflikten mit anderen Sektoralpolitiken.

Fachliche Prüfung abgeschlossen

Im Zuge dieses partizipativen Prozesses, an dem mehr als 250 Organisationen teilnahmen, wurden die zu ergreifenden Massnahmen identifiziert. Die Mehrheit davon bezieht sich auf die nachhaltige Nutzung der Biodiversität. Sie betreffen die Handlungsfelder Waldwirtschaft, Jagd und Fischerei, Landwirtschaft, Tourismus, Energieproduktion, Raumplanung und Wirtschaft.

Die fachliche Überprüfung wurde inzwischen abgeschlossen. Die Gesamtheit der Massnahmen wird in den kommenden Wochen den beiden strategischen Begleitgruppen vorgelegt, welche die politische Zweckmässigkeit und die Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen beurteilen sollen. Die eine dieser beiden Begleitgruppen umfasst Vertreterinnen und Vertreter der Politik, der kantonalen Direktorenkonferenzen und verschiedener Interessensgruppen, die zweite Gruppe setzt sich aus Angehörigen der Bundesverwaltung zusammen.

Voraussichtlich im Frühjahr 2014 wird der Aktionsplan zusammen mit Erläuterungen zur Finanzierung und zu den erforderlichen gesetzgeberischen Änderungen in die Vernehmlassung geschickt.


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