Bundesrat verabschiedet die Botschaft über die Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen

Bern, 13.12.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft über das neue Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit der Vorlage kann die Geldwäscherei wirksamer bekämpft werden und es wird der Entwicklung der internationalen Finanzkriminalität Rechnung getragen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen.

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse schlägt der Bundesrat in seiner revidierten Vorlage in folgenden drei Punkten Änderungen vor: Transparenz bei den Inhaberaktien, Vortaten im Steuerbereich und Verdachtsmeldesystem. Auch eine Reihe technischer, von den Kantonen und interessierten Kreisen vorgeschlagener Änderungen wurden berücksichtigt. In folgenden sieben Punkten enthält das Gesetz Neuerungen:

  • Verbesserung der Transparenz bei den jurististischen Personen und den Inhaberaktien, womit zugleich die Anforderungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke erfüllt werden;
  • Verschärfung der Pflichten der Finanzintermediäre bei der Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen;
  • Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Person (PEP) auf inländische PEP sowie auf PEP von zwischenstaatlichen Organisationen sowie Einführung entsprechender risikobasierter Sorgfaltspflichten;
  • Einführung einer Vortat für schwere Fälle im Bereich der direkten Steuern und Ausweitung des geltenden Straftatbestands des Schmuggels im Zollbereich auf die indirekten Steuern;
  • obligatorischer Beizug eines Finanzintermediärs für Barzahlungen über 100000 Franken beim Kauf von beweglichen Gütern und Immobilien;
  • Erhöhung der Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems;
  • Verbesserung der Umsetzung des GAFI-Standards bezüglich der Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung.

Die Schweiz misst dem Erhalt eines integren Finanzplatzes als Garant ihrer Attraktivität für internationale Investoren grosse Bedeutung bei. Um den neuen Gefahren und der Entwicklung der internationalen Standards Rechnung zu tragen, passt sie ihre Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung regelmässig an.

Die Schweiz verfügt über ein solides und umfassendes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Gewisse Anpassungen sind jedoch notwendig, um die 2012 revidierten Empfehlungen in der Schweiz wirksam umzusetzen und einige bei der Länderprüfung durch die GAFI im Jahre 2005 festgestellte Mängel beheben zu können. Die GAFI wird 2015 in der Schweiz erneut ein Länderexamen durchführen, um die technische Konformität des schweizerischen Dispositivs mit den 40 revidierten Empfehlungen zu prüfen. Die neue Evaluationsrunde, die bei allen Mitgliedstaaten der GAFI durchgeführt wird, legt zudem das Schwergewicht speziell auf die Wirksamkeit der Dispositive zur Geldwäschereibekämpfung und untersucht, wie gut diese die Risiken im Bereich von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen.

Interdepartementale Arbeitsgruppe

Der Bundesrat hat zudem entschieden, bundesintern die Koordination der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verstärken. Zu diesem Zweck setzt er eine ständige, interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements ein, die aus Vertretern der betroffenen Behörden besteht. Die Arbeitsgruppe wird ihre Tätigkeit 2014 aufnehmen. Eine ihrer Hauptaufgaben wird darin bestehen, die einschlägigen Risiken auf nationaler Ebene zu beurteilen.

Mit dieser Massnahme setzt der Bundesrat die entsprechende GAFI-Empfehlung betreffend nationale Risikobeurteilung um. Dieses neue Instrument wird der Schweiz auch erlauben, ihr Dispositiv zu optimieren, indem sie es in den Bereichen mit einem hohen Risikopotenzial gezielt stärkt, aber dafür die Bereiche mit einem geringen Risikopotenzial entlastet. Schliesslich werden die von der Arbeitsgruppe erstellten Analysen dazu dienen, die Finanzintermediäre in ihren Anstrengungen bei der Risikobeurteilung zu unterstützen.


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