Mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal für die Zukunft

Bern, 13.12.2013 - Die Zahl alter und chronisch kranker Menschen nimmt in der Schweiz stetig zu. Um auch in Zukunft eine medizinische Versorgung in hoher Qualität gewährleisten zu können, braucht es mehr und gut qualifizierte Gesundheitsfachleute. Mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz (GesBG) schafft der Bundesrat die Voraussetzung dafür. Es legt einheitliche Anforderungen an die jeweiligen Ausbildungen an den Fachhochschulen fest und regelt die selbständige Berufsausübung. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 18. April 2014.

In der Schweiz zeichnet sich ein Mangel an Gesundheitspersonal ab. Der Bundesrat hat in seinen gesundheitspolitischen Prioritäten "Gesundheit2020" deshalb das Ziel gesetzt, mehr und gut qualifizierte Gesundheitsfachleute auszubilden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass die Bevölkerung auch in Zukunft überall und in hoher Qualität versorgt werden kann. Dies ist umso wichtiger, als die Lebenserwartung dank des medizinischen Fortschrittes und guter Lebensbedingungen stetig steigt. Parallel dazu nimmt die Zahl der Menschen zu, die an chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder an Demenz leiden.

Das neue Gesundheitsberufegesetz, welches der Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickt hat, legt die Anforderungen an die Ausbildung der Pflegefachfrauen und -männer, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen sowie der Fachleute für Ernährungsberatung auf Bachelor-Stufe an den Fachhochschulen fest. Zudem regelt es die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung. Damit schafft er die Voraussetzung dafür, dass das Schweizer Gesundheitswesen auch künftig über genügend Gesundheitsfachleute verfügt, die gut ausgebildet sind und optimal zusammenarbeiten können.

Einheitliche Ausbildung, gleiche Berufsanforderungen

Heute werden diese Gesundheitsfachleute mehrheitlich an höheren Fachschulen und an Fachhochschulen ausgebildet. Im Bereich Pflege sind die beiden gleichgestellt. Die Studiengänge an den Fachhochschulen mit einem Bachelor-Abschluss haben jedoch - je nach Kanton - unterschiedliche Inhalte. Das neue Gesetz wird diese Ausbildungsgänge vereinheitlichen. Darüber hinaus legt es einheitliche Anforderungen fest, welche die Gesundheitsfachkräfte erfüllen müssen, die selbständig tätig sind. Das gilt etwa für freiberuflich tätige Hebammen. Diese Anforderungen regeln zum Beispiel die Berufspflichten oder die Disziplinarmassnahmen.


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