Dringliche Änderungen des Asylgesetzes sollen verlängert werden

Bern, 26.02.2014 - Der Bundesrat schlägt eine Verlängerung der befristeten, dringlichen Änderungen des Asylgesetzes vor. Die dringlichen Massnahmen sollen verlängert werden, um eine mögliche Lücke bis zur Inkraftsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs zu vermeiden. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat heute zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Bundesrat und Parlament wollen die Asylverfahren beschleunigen. Dazu hat das Parlament das Asylgesetz revidiert und mehrere Massnahmen der Revision für dringlich erklärt. Diese Änderungen traten am 29. September 2012 in Kraft und wurden in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 von 78 Prozent der Bevölkerung angenommen. Die dringlichen Änderungen sind ein wichtiger Schritt für eine grundlegende Neustrukturierung des Asylbereiches und haben sich aus Sicht des Bundesrats bewährt. Sie sind bis zum 28. September 2015 gültig.

Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sollen in die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs aufgenommen und so definitiv in das ordentliche Recht überführt werden. Zum heutigen Zeitpunkt steht indes nicht fest, ob die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs bis am 28. September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. Ist dies nicht möglich, würden die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes wegfallen und das frühere Recht käme zur Anwendung. Um dies zu vermeiden, will der Bundesrat die Gültigkeitsdauer der dringlichen Änderungen um weitere vier Jahre, bis zum 28. September 2019 verlängern. Die Botschaft zur Neustrukturierung wird er voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres verabschieden.

Der Bund zahlt an Beschäftigungsprogramme
Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes zielen unter anderem darauf ab, dem Bund die Suche nach Unterkünften für Asylsuchende zu erleichtern. Zudem ermöglichen sie, dass der Bund den Standortkantonen einen Beitrag an die Sicherheitskosten und an die Beschäftigungsprogramme leistet und dass besondere Einrichtungen für renitente Asylsuchende geschaffen werden. Weiter wird der Zugang zum Asylverfahren aus dem Ausland auf Personen beschränkt, die unmittelbar an Leib und Leben gefährdet sind.

Testbetrieb in Zürich angelaufen
Seit dem 6. Januar 2014 prüft das BFM befristet auf zwei Jahre im Testbetrieb Zürich die neuen, beschleunigten Verfahren. Sollten sich die getesteten Verfahren in rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich als geeignet erweisen, kann der Bundesrat die Testphasenverordnung bis zur Inkraftsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs anwenden.


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