Schweiz entschädigt Opfer im Fall Allen Stanford

Bern, 10.03.2014 - Die Bundesanwaltschaft (BA) untersuchte die Schweizer Verbindungen mit dem milliardenschweren Anlagebetrug des US-Investors Allen Stanford. Die Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei ist abgeschlossen und sämtliche in der Schweiz verbleibenden Vermögenswerte werden den Opfern des Anlagebetrugs zugeführt. Die Gesellschaft Stanford Group (Suisse) AG in Liquidation wird wegen qualifizierter Geldwäscherei mit 1 Mio. Schweizer Franken gebüsst und zur Zahlung einer Ersatzforderung im oberen einstelligen Millionenbereich sowie zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt. Die Strafverfolgung gegen den Texaner Stanford und seine beiden Komplizen wird eingestellt, weil sie in den USA verurteilt wurden.

Ausgehend vom Verdacht, dass ein Teil der in den USA betrügerisch erlangten Gelder in der Schweiz landeten, eröffnete die Bundesanwaltschaft am 23. Februar 2009 die Strafuntersuchung gegen Robert Allen Stanford wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Das Verfahren wurde am 27. Mai 2010 auf zwei weitere amerikanische Staatsbürger und am 5. Juni 2013 mit Blick auf ein mögliches Organisationsverschulden im Sinne von Art. 102 Abs. 2 StGB auf die Gesellschaft Stanford Group (Suisse) AG in Liquidation ausgeweitet.

Mit Unterstützung der amerikanischen Justizbehörden konnte auf dem Weg der Internationalen Rechthilfe der Nachweis einer verbrecherischen Vortat zur Geldwäscherei erbracht werden. Im Gegenzug hat die Schweiz auf dem Weg der gegenseitigen Rechtshilfe den amerikanischen Behörden Bankunterlagen und Befragungsprotokolle von Bankangestellten für das in den USA laufende Verfahren zukommen lassen.

Die BA verurteilt die Gesellschaft Stanford Group (Suisse) AG in Liquidation wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer Busse von 1 Mio. Schweizer Franken und bestimmt als Ausgleich für die deliktisch erlangten Gewinne eine Ersatzforderung im oberen einstelligen Millionenbereich. Busse und Ersatzforderung erhalten die Opfer des Anlagebetrugs. Zudem trägt die Gesellschaft die Verfahrenskosten. Die Tathergänge, die zur Verurteilung führten, liegen zeitlich vor der Liquidation des Unternehmens.

Ausserdem hat die BA im Laufe der Untersuchung gesperrte Bankkonten in der Höhe von über 200 Mio. Schweizer Franken deblockiert. Diese Gelder wurden der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) überlassen - sie vertritt die Konkursmasse Stanford International Bank Limited, Antigua -, damit nach Regelung des Konkurses die Stanford-Opfer bestmöglich entschädigt werden.

Alle Verfahrensparteien, darunter FINMA und Beschuldigte, einigten sich zudem auf eine optimale Entschädigung der Stanford-Opfer. Aufgrund dieser vom US Department of Justice (DOJ) abgesegneten Vereinbarung sollen sämtliche in der Schweiz verbleibenden Vermögenswerte den durch den Anlagebetrug Geschädigten zukommen.

Stanford und seine beiden Komplizen wurden in den USA zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, weshalb die Untersuchungen in der Schweiz eingestellt werden.


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