Usbekische Präsidententochter im Visier der Schweizer Justiz

Bern, 12.03.2014 - Die Bundesanwaltschaft (BA) ermittelt gegen Gulnara Karimova, die älteste Tochter des usbekischen Staatspräsidenten, wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Die ursprünglich gegen vier Personen aus Karimovas Umfeld geführte Strafuntersuchung wurde im vergangenen Herbst auf sie selbst ausgeweitet. Bereits in einem frühen Verfahrensstadium entwickelte sich eine intensive Kooperation der BA mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Die schweizerischen Erkenntnisse haben namentlich in Schweden und Frankreich Ermittlungen ausgelöst.

Die BA eröffnete ihre Strafuntersuchung im Juli 2012 aufgrund einer Anzeige der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Anfänglich richtete sich diese gegen vier usbekische Staatsangehörige mit persönlichen und wirtschaftlichen Verbindungen zur Präsidententochter. Zwei von ihnen wurden im Sommer 2012 in Genf verhaftet und Mitte Oktober 2012 gegen Kaution wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.

Als mögliche Vortat zur Geldwäscherei gelten mutmasslich unrechtmässige Vorgänge im usbekischen Telekommunikationsmarkt. Anknüpfungspunkt für die Untersuchung der BA sind damit zusammenhängende Vermögenswerte in der Schweiz. Zurzeit sind solche im Wert von über 800 Mio. Schweizer Franken beschlagnahmt.

Die BA ersuchte im Zuge ihrer Untersuchung mehrere Staaten um Rechthilfe. So veranlasste sie im Sommer 2013 mehrere Hausdurchsuchungen in Frankreich, was die dortigen Ermittlungen auslöste. Gestützt auf ein Rechthilfeersuchen der BA wurden auch die schwedischen Strafverfolgungsbehörden aktiv und eröffneten ein Korruptionsverfahren im Zusammenhang mit Akquisitionen einer schwedischen Firma auf dem usbekischen Telekommunikationsmarkt. Die BA leistete umgekehrt Rechthilfe an Schweden und dokumentierte die dortigen Strafverfolgungsbehörden mit den Schweizer Verbindungen dieser Operationen und den damit zusammenhängenden Geldern, die in der Schweiz identifiziert und erhärtet sind.

Ende August 2013 liess die BA mit Unterstützung der Bundeskriminalpolizei und der Genfer Polizei die Villa Karimovas in Genf durchsuchen, um weitere Beweismittel zu sichern.

Gulnara Karimova besass als Ständige Vertreterin Usbekistans bei den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen in Genf bis im vergangenen Sommer diplomatische Immunität. Am 16. September 2013 wurde die Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Geldwäscherei auf die Präsidententochter ausgedehnt.

Die BA setzt ihre Untersuchungen zwecks Bestimmung der Herkunft der in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerte fort. Über deren Fortgang bzw. Abschluss wird zu gegebener Zeit orientiert.


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