Bundesrat beschliesst weitere Verbesserungen der flankierenden Massnahmen

Bern, 26.03.2014 - Der Bundesrat hatte am 7. März 2014 vom Bericht einer Arbeitsgruppe zu den flankierenden Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt (FlaM) Kenntnis genommen und gestützt darauf eine erste Diskussion über weitere Verbesserungen geführt. Heute hat er weitere Verbesserungsmassnahmen beschlossen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Massnahmen die Bekämpfung missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen wirksam stärken werden.

Die Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner ist zum Schluss gekommen, dass das System der FlaM noch verbessert werden kann. Sie hat dem Bundesrat konkrete Massnahmen wie die Erhöhung der Obergrenze der Sanktionen im Entsendegesetz von Fr. 5'000.- auf Fr. 30'000.- bei Lohnverstössen und die Erhöhung der Anzahl Kontrollen in Grenzregionen und besonders gefährdeten Branchen empfohlen. Weiter empfiehlt die Arbeitsgruppe die Einführung einer Melde- oder Bewilligungspflicht ab dem ersten Tag für ausländische Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer im Garten- und Landschaftsbau. Die Umsetzung einzelner dieser Massnahmen bedingt eine Revision des Entsendegesetzes bzw. der Entsendeverordnung.

Aufgrund konkreter Probleme verschiedener Branchen sieht die Arbeitsgruppe zudem Handlungsbedarf im Bereich der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV). In gewissen Branchen sind nur grössere Betriebe von der AVE erfasst, weil das Arbeitgeberquorum nicht für die ganze Branche erreicht wird (Reinigungsgewerbe, private Sicherheitsdienstleistungsbranche, Personalverleih). In anderen Branchen besteht das Risiko, dass das Arbeitgeberquorum unterschritten werden und die AVE wegfallen könnte (insbesondere im Carrosseriegewerbe, Dach- und Wandgewerbe, Metallgewerbe und Isoliergewerbe). Die Sozialpartner in der Arbeitsgruppe konnten sich allerdings nicht auf einen gemeinsamen Lösungsweg einigen. Der Bundesrat hat nun entschieden, diese Probleme einer Lösung zuzuführen. So soll es möglich sein, künftig auch Bestimmungen zur Arbeitszeit, zu Spesen, Ferien oder zur Kaution erleichtert allgemeinverbindlich zu erklären und eine AVE befristet weiterzuführen, wenn das Arbeitgeberquorum nicht mehr erreicht wird. Zudem sollen die Vertragsparteien eines GAV ein Antragsrecht an die AVE-Behörde auf Erlass einer erleichterten AVE erhalten, wenn missbräuchliche Lohn- und Arbeitsbedingungen vorliegen. Diese Massnahmen bedingen eine Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG).

Der Bundesrat sieht zudem Handlungsbedarf bei der Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV), welche infolge festgestellter wiederholter missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen erlassen werden können. Die Voraussetzungen zur Verlängerung eines NAV sind heute nicht geregelt. Der Bundesrat will diese Gesetzeslücke schliessen.

Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die von der Arbeitsgruppe empfohlenen sowie weitere beschlossenen Massnahmen umzusetzen. Er ist überzeugt, dass diese Massnahmen die Bekämpfung missbräuchlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen wirksam verbessern werden. Die Massnahmen, welche keine Gesetzes- oder Verordnungsrevision bedingen, sollen durch das WBF so rasch als möglich umgesetzt werden. Zur Umsetzung jener Massnahmen, die eine Gesetzesänderung bedingen, legt das WBF bis Ende September 2014 eine Vernehmlassungsvorlage vor.

Die Arbeitsgruppe hatten WBF-Vorsteher Johann N. Schneider-Ammann und die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Simonetta Sommaruga, am 2. Juli 2013 eingesetzt. Dies mit dem Ziel, Massnahmen zur weiteren Optimierung der FlaM zu prüfen.


Adresse für Rückfragen

Boris Zürcher, SECO, Leiter der Direktion für Arbeit Tel. 031 322 29 26

Peter Gasser, SECO, Leiter Bereich Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen, Tel. 031 322 28 40



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