Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien unterzeichnet

Bern, 04.04.2014 - Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien wurde in Brasilia unterzeichnet. Wie alle anderen von der Schweiz unterzeichneten Abkommen bezweckt es die Koordination der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten, um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen von Angehörigen des anderen Staates zu vermeiden. Das Abkommen tritt erst nach Abschluss der innerstaatlichen Genehmigungsverfahren in beiden Staaten in Kraft.

Unterzeichnet haben das Abkommen der brasilianische Aussenminister Alberto Figueiredo Machado und der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, am gestrigen Donnerstagnachmittag (Ortszeit) in Brasilia. Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen der Wirtschafts- und Wissenschaftsmission von Bundesrat Schneider-Ammann in Brasilien.

Das Abkommen entspricht den anderen von der Schweiz abgeschlosssenen Abkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es unterstützt auch den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat erleichtert.

Brasilien ist der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz in Lateinamerika. Schweizer Unternehmen beschäftigen in Brasilien rund 130 000 Personen. Die Beziehungen zwischen den beiden Staaten haben sich in den letzten Jahren sowohl auf politischer wie auch wirtschaftlicher Ebene intensiviert.

Das Abkommen tritt erst nach der innerstaatlichen Genehmigung in Kraft. In der Schweiz bedingt dies die Gutheissung durch das Parlament auf Grund einer Botschaft des Bundesrates.


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