Keine weitere Verbreitung der AHV-Versichertennummer

Bern, 16.04.2014 - Der EDÖB nimmt davon Kenntnis, dass der Bundesrat heute im Rahmen der Modernisierung des Zivilstandsregisters und des Grundbuchs und der damit erforderlichen Änderung des Zivilgesetzbuches beschlossen hat, dass das Grundbuch künftig gestützt auf die AHV-Versichertennummer geführt wird. Weitere Projekte für den Einsatz der AHV-Versichertennummer als universellen Personenidentifikator sind in Vorbereitung.

Der EDÖB verfolgt diese Entwicklung mit grosser Sorge. Der Einsatz der AHV-Versichertennummer als universellen Personenidentifikator in der ganzen Verwaltung und darüber hinaus schafft erhebliche Risiken für den Persönlichkeitsschutz, weil darauf verzichtet wird, unberechtigte Datenverknüpfungen mit technischen Mitteln zu verhindern.  

Der EDÖB setzt sich für die Verwendung von sektoriellen Identifikatoren ein, die von der AHV-Versichertennummer abgeleitet und von der zentralen Ausgleichstelle (ZAS) jenen Nutzern zur Verfügung gestellt werden, die einen eindeutigen Personenidentifikator benötigen. Dieses Vorgehen wurde bereits beim elektronischen Patientendossiers (EPDG), das derzeit in der parlamentarischen Beratung ist, erfolgreich umgesetzt. Dieser Weg steht auch in allen andern Fällen, wo ein eindeutiger Personenidentifikator gebraucht wird, ohne grossen zusätzlichen administrativen und finanziellen Aufwand zur Verfügung.


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