Flankierende Massnahmen: ein verstärktes und wirksames Instrumentarium

Bern, 05.05.2014 - Die Kontrolltätigkeit der Vollzugsorgane hat 2013 erneut zugenommen. Insgesamt haben die tripartiten und paritätischen Kommissionen die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei über 40'000 Betrieben und 158'000 Personen kontrolliert. Dank verschiedener Verbesserungen auf Gesetzesebene und der Professionalisierung der Kontrollorgane können Lohnunterbietungen nun noch gezielter und effizienter bekämpft werden. Gleichzeitig mit dem Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hat das SECO am 5. Mai 2014 eine Standortbestimmung betreffend Gesamtarbeitsverträge veröffentlicht.

Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebenden
Im Jahr 2013 haben die tripartiten Kommissionen (TPK) in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bei 8'300 Schweizer Arbeitgebenden die Einhaltung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft. Insgesamt hat die Kontrolltätigkeit der TPK im Vergleich zu 2012 um 22% zugenommen. Bei 8 % der kontrollierten Schweizer Arbeitgebenden wurden Unterbietungen eines üblichen Lohns festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist diese Unterbietungsquote zurückgegangen (-2% gegenüber 2012) und betrifft lediglich 0.3% der, in diesen Branchen tätigen Schweizer Arbeitgebenden. Die paritätischen Kommissionen (PK) haben in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 11'400 Schweizer Arbeitgebenden kontrolliert. Auch hier konnte gegenüber 2012 eine Zunahme der Kontrolltätigkeit um 7% festgestellt werden. Bei 25 % der kontrollierten Schweizer Betriebe wurde ein Verstoss gegen die Mindestlohnbestimmungen des GAV vermutet (Anstieg gegenüber 2012; +2 %); dies entspricht 2,8 % aller Schweizer Arbeitgebenden, die einem ave GAV unterstehen.

Die Kontrollen erfolgen aufgrund gewisser Risikofaktoren. Daraus ergibt sich, dass es in Branchen oder Regionen, in denen das Risiko von wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen oder Lohnverstössen höher eingestuft wird, mehr Kontrollen gibt. Die im Bericht aufgeführten Verstösse gegen ave GAV (insbesondere gegen die Mindestlöhne) und Unterbietungsquoten von üblichen Löhnen widerspiegeln nicht die Situation auf dem gesamten Arbeitsmarkt sondern lediglich in im Berichtsjahr ausgewählten Branchen und Firmen.

Kontrollen bei meldepflichtigen Kurzaufenthaltern
Im Jahr 2013 wurden 224'176 Personen für Einsätze von weniger als 90 Tagen in der Schweiz gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies einen Anstieg von 11% dar. Knapp 50% der Meldepflichtigen waren Dienstleistungserbringende. 2013 machten diese Personen 0,7% des nationalen Beschäftigungsvolumens aus (0,6% im Jahr 2012).

Die TPK haben in Branchen ohne ave GAV die Einhaltung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund 4'800 Entsendebetrieben kontrolliert und den Status von 3'500 Selbständigerwerbenden überprüft. Bei 15% der Entsendebetriebe haben die TPK eine Unterbietung der üblichen Lohnbedingungen festgestellt (+4% gegenüber 2012). Die PK haben bei 6'500 Entsendebetrieben die Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert und den Status von 3'700 Selbständigerwerbenden überprüft. Bei den Kontrollen wurde bei 33% der Entsendebetriebe ein Verstoss gegen den Mindestlohn vermutet. Die vermutete Verstossquote ist somit im Vergleich zu 2012 um 9% zurückgegangen.

Entwicklungen auf Gesetzesebene und Vollzugsverbesserungen
Das Entsendegesetz wurde per 1. Januar 2013 durch zusätzliche Bestimmungen ergänzt. Diese dienen der Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und der Sanktionierung Schweizer Arbeitgebender, die gegen in Normalarbeitsverträgen (NAV) festgelegte zwingende Mindestlöhne verstossen. Zudem ist am 15. Juli 2013 die verstärkte Solidarhaftung in Kraft getreten. Am 26. März 2014 hat der Bundesrat überdies weitere Verbesserungen der flankierenden Massnahmen beschlossen. Diese Massnahmen umfassen höhere Sanktionen sowie - auf Verlangen - die Erhöhung der Anzahl Kontrollen in Grenzregionen und besonders gefährdeten Branchen. Im Weiteren wird der Vollzug der flankierenden Massnahmen laufend verbessert und die Vollzugsorgane geschult und weitergebildet.

GAV-Standortbestimmung
Mit den flankierenden Massnahmen hat die Bedeutung der GAV, insbesondere der allgemeinverbindlich erklärten GAV, stark zugenommen. So hat sich die Anzahl der allgemeinverbindlich erklärten GAV in den letzten 10 bis 15 Jahren praktisch vervierfacht. Das SECO hat dies und weitere Entwicklungen bei den GAV zum Anlass genommen, eine Standortbestimmung vorzunehmen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eine umfassende Auslegeordnung und Bestandesaufnahme. Aufgrund der Zunahme der allgemeinverbindlich erklärten GAV liegt heute ein relativ breites Spektrum von sozialpartnerschaftlichen Regelungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen vor, welche grundsätzlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden der entsprechenden Branchen zur Anwendung gelangt. Dies zeigt nicht zuletzt auch die Bedeutung von sozialpartnerschaftlichen Regelungen in der schweizerischen Lohnpolitik.


Adresse für Rückfragen

Boris Zürcher, SECO, Leiter der Direktion für Arbeit, Tel. +41 58 462 29 26, boris.zuercher@seco.admin.ch
Rolf Gerspacher, SECO, Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen, Tel. +41 58 462 29 31, rolf.gerspacher@seco.admin.ch
Bruno Sauter, Präsident des Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden, Tel. +41 79 446 68 38, bruno.sauter@vd.zh.ch
Peter Baeriswyl, Präsident Interessengemeinschaft der paritätischen Berufskommissionen von AVE-GAV , Tel. +41 43 233 49 30, p.baeriswyl@smgv.ch
Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Unia, Tel. +41 79 223 93 47, renzo.ambrosetti@unia.ch



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