Ukraine: Anpassung der Personenliste

Bern, 02.05.2014 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 1. Mai 2014 die Personenliste der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine um 15 natürliche Personen erweitert. Die Massnahmen treten am 2. Mai 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.

Die Europäische Union (EU) hatte am 28. April 2014 aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine beschlossen, weitere 15 natürliche Personen in die Liste der sanktionierten Personen aufzunehmen. Das WBF hat diesen Beschluss zur Kenntnis genommen und die Personenliste im Anhang der Verordnung vom 2. April 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine um dieselben Personen erweitert. Im Anhang dieser Verordnung figurieren damit nunmehr 48 natürliche Personen.

In der Schweiz niedergelassene Finanzintermediäre dürfen keine neuen Geschäftsbeziehungen mit den im Anhang der Verordnung genannten natürlichen Personen eingehen. Damit soll verhindert werden, dass diese Personen Vermögenswerte in die Schweiz transferieren. Allenfalls bereits bestehende Geschäftsbeziehungen der genannten Personen  fallen nicht unter dieses Verbot. Solche Geschäftsbeziehungen unterstehen jedoch einer Meldepflicht an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Mit dieser Meldepflicht will sich der Bundesrat einen Überblick über die von den betroffenen Personen in der Schweiz gehaltenen Geschäftsbeziehungen bzw. Vermögenswerte verschaffen, um gegebenenfalls weitergehende Massnahmen beschliessen zu können.

Die Reisebeschränkungen, welche die EU gegenüber den nunmehr 48 natürlichen Personen erlassen hat, wirken sich via das Schengen-Assoziierungsabkommen auch auf die Schweiz aus. Es sind somit keine speziellen Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung dieser Sanktionen notwendig.

Der Bundesrat hatte anlässlich seiner Aussprache vom 26. März 2014 zur Situation in der Ukraine von den Sanktionsmassnahmen Kenntnis genommen, die ein Teil der internationalen Gemeinschaft verhängt hatte. Er beschloss, dass die Schweiz die notwendigen Massnahmen ergreifen werde, damit ihr Staatsgebiet nicht zur Umgehung der Sanktionen der internationalen Gemeinschaft missbraucht werden könne.


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