Bundesrat will Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung stärken

Bern, 14.05.2014 - Die Qualität der medizinischen Leistungen und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sollen erhöht werden. Der Bundesrat will dafür schweizweite Qualitätsprogramme lancieren, die Leistungen konsequent auf ihren Nutzen hin überprüfen und ein nationales Zentrum schaffen. Damit sollen die bestehenden privaten und staatlichen Initiativen optimal koordiniert werden. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Jeder zehnte Patient erlebt laut internationalen Studien bei seiner Behandlung in einem Spital einen medizinischen Zwischenfall, zum Beispiel einen Diagnosefehler, eine Infektion oder eine falsche Medikation. Dadurch verlängert sich der Spitalaufenthalt im Schnitt um eine Woche, was für die Betroffenen eine grosse Belastung bedeutet und zugleich Mehrkosten in Millionenhöhe verursacht.

Der Bundesrat möchte solche Zwischenfälle verhindern und die Sicherheit und Qualität des Gesundheitssystems weiter steigern, wie er es in seiner Strategie „Gesundheit2020" festgelegt hat. Konkret sollen die Qualität der medizinischen Leistung besser gemessen, der Einsatz anerkannter Standards für die Patientensicherheit verbindlich geregelt und die Leistungskataloge der Krankenversicherung systematisch überprüft werden.

Der Bundesrat schlägt vor, zu diesem Zweck ein nationales Zentrum für Qualität zu schaffen. Dieses soll die bestehenden Aktivitäten in der Qualitätssicherung koordinieren und verstärken. Es soll Bund, Kantone und Leistungserbringer mit wissenschaftlichen Grundlagen und konkreten Projektarbeiten unterstützen, nicht aber Regulierungen erlassen oder hoheitliche Aufgaben übernehmen.

Für das Zentrum sind zwei Hauptaufgaben vorgesehen. Es soll zum einen nationale Qualitätsprogramme lancieren und Qualitätsindikatoren entwickeln, insbesondere für den ambulant-ärztlichen Bereich.

Zum anderen soll es Gesundheitstechnologien und medizinische Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bewerten (Health Technology Assessment, HTA) sowie den zweckmässigen Einsatz und den Nutzen der Leistungen, Behandlungsverfahren und Arzneimittel überprüfen. Ziel ist, die Zahl der nicht wirksamen, nicht effizienten und unnötigen Behandlungen und Eingriffe zu reduzieren, teure Fehl- oder Überversorgungen zu vermeiden und damit die Qualität der Behandlung zu erhöhen.

Die unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt soll von einem Verwaltungsrat aus maximal neun unabhängigen Fachleuten geleitet werden und eng mit Universitäten, Fachhochschulen und anderen, bereits in der Qualitätssicherung tätigen Organisationen zusammenarbeiten. Die strate­gischen Ziele würden vom Bundesrat festgelegt. Er soll dabei von einer natio­nalen Plattform für Qualität sowie einer Plattform für die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) unterstützt werden, in denen die betroffenen Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind, insbesondere die Kantone, Patientenorganisationen, Leistungserbringer, Versicherer und das Bundesamt für Gesundheit.

Zur Finanzierung der 22 Millionen Franken im Bereich der Qualität und Patientensicherheit schlägt der Bundesrat einen Beitrag pro Versicherten von rund 3.50 Franken im Jahr vor. Die Arbeiten im Bereich Überprüfung medizinischer Leistungen sollen dagegen über Bundesmittel finanziert werden. Die jährlichen Kosten werden hier auf 10 Millionen Franken geschätzt.

Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit) dauert bis am 5. September 2014.


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