Anglo-Leasing-Affäre: Bundesanwaltschaft ersucht Kenia um Rechtshilfe

Bern, 20.06.2014 - Die Bundesanwaltschaft (BA) verlangt im Rahmen ihrer eigenen Strafuntersuchung zum Fall Anglo-Leasing Unterstützung der kenianischen Justizbehörden für den Nachweis einer möglichen verbrecherischen Vortat zur Geldwäscherei.

Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz sind mutmasslich in die kenianische Anglo-Leasing-Affäre verwickelt und damit zusammenhängende Vermögenswerte sollen in die Schweiz geflossen sein. Dies ist der Anknüpfungspunkt für das Strafverfahren der BA gegen drei Personen, das seit April 2009 aufgrund einer Anzeige der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) läuft.

Die BA konnte seither Bankkonten in der Schweiz ausfindig machen und blockieren. Finanzströme wurden ausgewertet und die aus der umfassenden Geldflussanalyse gewonnenen Erkenntnisse über die grenzüberschreitenden Zusammenhänge führten dazu, dass die BA Rechtshilfeersuchen an verschiedene Staaten richtete. England, Schottland und Jersey haben der BA rechtshilfeweise viele nützliche Informationen zukommen lassen.

Jetzt ersucht die BA auch Kenia um aktive Rechtshilfe, um den Nachweis für die Vortat im Ausland erbringen zu können. Als mögliche Vortat zur Geldwäscherei gelten mutmassliche Bestechungszahlungen an kenianische Beamte für lukrative Staatsaufträge. Dazu fordert sie Beweismittel an, die im Zuge der kenianischen Strafverfahren im Anglo-Leasing-Skandal erhoben wurden. Insofern ist die Mithilfe der kenianischen Justizbehörden unerlässlich und ihr Beitrag ist entscheidend für den Erfolg der schweizerischen Strafuntersuchung.

Zuvor leistete die BA Rechthilfe an Kenia und dokumentierte die „Kenya Anti-Corruption Commission" mit Unterlagen zu den Schweizer Verbindungen im Anglo-Leasing-Komplex und den damit verbundenen Geldern, die in der Schweiz identifiziert wurden (vgl. Medienmitteilung BA vom 20.09.2012: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=46040).


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