Gebührenreduktion für Medienschaffende

Bern, 25.06.2014 - In der Regel erheben die Bundesbehörden für den Zugang zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr. Für Zugangsgesuche von Medienschaffenden müssen sie diese Gebühr künftig um mindestens 50 Prozent reduzieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (VBGÖ) auf den 1. September 2014 in Kraft gesetzt.

Auslöser der Verordnungsänderung ist ein Bundesgerichtsentscheid vom 19. November 2013. Das Bundesgericht hatte die Beschwerde einer Zeitschrift gegen die Gebührenerhebung im Zusammenhang mit einem Zugangsgesuch teilweise gutgeheissen.

Die neue Bestimmung der VBGÖ führt für die Medien nun eine Spezialregelung ein, die diesem Bundesgerichtsentscheid Rechnung trägt. Wenn die Behörde bei einem Zugangsgesuch von Medienschaffenden eine Gebühr erhebt, muss sie diese künftig um mindestens 50 Prozent reduzieren. Sie kann aber dann auf eine Reduktion verzichten, wenn das Zugangsgesuch eine besonders aufwändige Bearbeitung erfordert.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die neue Regelung das öffentliche Interesse nach Zugang der Medien zu amtlichen Dokumenten angemessen berücksichtigt und dem Beitrag der Medien zur freien Meinungsbildung Rechnung trägt. Andererseits berücksichtigt sie  auch den Aufwand und die Kosten der Behörde für die Bearbeitung eines Gesuchs.


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