UNO-Menschenrechtsrat verabschiedet Schweizer Resolution zur Todesstrafe

Bern, 26.06.2014 - Heute verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat eine von der Schweiz und sieben weiteren Staaten eingebrachte Resolution zur Todesstrafe. Die Schweiz will mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dies ist ein neuer Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe.

In der heute verabschiedeten, von der Schweiz initiierten Resolution, unterstreicht der Menschenrechtsrat, dass die Todesstrafe zahlreiche Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen kann. Obwohl gemäss internationalem Recht die Todesstrafe heute nicht verboten ist, wollen die Schweiz und ihre Partner mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dieser neue Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe ergänzt die anhaltenden Bemühungen um ein Moratorium bezüglich des Vollzugs der Todesstrafe. Mit der heute verabschiedeten Resolution sollen ein Reflexionsprozess und Dialog angestossen werden, die in den nächsten Jahren idealerweise zum internationalen Konsens führen, welcher besagt, dass die Todesstrafe abgeschafft gehört. Die Resolution verlangt einen Bericht des UNO-Generalsekretärs über die negativen Auswirkungen der Todesstrafe auf die Menschenrechte der Verurteilten und der ihnen nahestehenden Personen sowie die Durchführung von regelmässigen Debatten zur Todesstrafe. Damit wird die Thematik auf lange Sicht im Arbeitsprogramm des Menschenrechtsrates festgeschrieben. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine Priorität in der Schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik.

Der Rat erörterte in den vergangenen drei Wochen auch problematische Menschenrechtslagen in verschiedenen Ländern, insbesondere in Syrien, Nordkorea, Weissrussland, Eritrea und der zentralafrikanischen Republik. Die Schweiz ist nach wie vor sehr besorgt über die Menschenrechtslage in Syrien. Sie ist zufrieden, dass in den Debatten zu Syrien die Notwendigkeit der Strafverfolgung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts und von Menschenrechtsverletzungen unterstrichen und auf die wichtige Rolle des internationalen Strafgerichtshofs hingewiesen wurde. Die Schweiz hat sich seit Beginn des Syrienkonflikts konsequent für dieses Anliegen eingesetzt.

Die Verbesserung der Menschenrechtslage in Ländern mit problematischer Bilanz ist eine Priorität des Schweizer Engagements im Menschenrechtsrat. So hat die Schweiz beispielsweise in der Beobachtung und Beurteilung der Lage in Bahrain eine Führungsrolle übernommen. Im Namen von 47 Staaten rief sie die bahrainische Regierung dazu auf, enger mit den UNO-Menschenrechtsmechanismen zusammenzuarbeiten und die Menschenrechtslage im Land durch konkrete Massnahmen zu verbessern. Gleichzeitig wurden bereits erzielte Fortschritte gewürdigt.

Einen weiteren Schwerpunkt dieser Session bildeten die Menschenrechte von Frauen und Mädchen. Die Schweiz engagierte sich insbesondere für die Gleichstellung der Geschlechter und gegen die Diskriminierung von Frauen, für die Abschaffung von Genderstereotypen, gegen Früh- und Zwangsverheiratungen und gegen die Praxis der Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen.

Diese Session war die letzte für die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay. Zu ihrem Nachfolger wurde der jordanische Diplomat Prinz Zeid Ra’ad Zeid al-Hussein ernannt. Er wird der erste muslimische UNO-Hochkommissar für Menschenrechte.


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