Anhörung zur Weiterentwicklung der nationalen E-Government-Zusammenarbeit lanciert

Bern, 01.07.2014 - Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat anlässlich seiner Sitzung vom 26.06.2014 für die Weiterentwicklung der E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz ab 2016 die Anhörung bei den Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden freigegeben. In der Anhörung werden die zentralen Bestandteile einer zukünftigen E-Government-Strategie Schweiz zur Beurteilung vorgelegt. Der Steuerungsausschuss hat ausserdem den Katalog der priorisierten Vorhaben aktualisiert und den Abschluss des Vorhabens «B2.16 Datenaustausch Prämienverbilligungen» bestätigt.

Seit 2007 treiben Bund, Kantone und Gemeinden E-Government gemeinsam voran. Die Ausbreitung von E-Government hat sich seither weitgehend als wichtiges strategisches Ziel der Verwaltungen etabliert. Die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen für die Umsetzung der nationalen E-Government-Strategie ist in einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung definiert. Diese ist noch bis Ende 2015 gültig. Um die Herausforderungen im Bereich E-Government in der Schweiz auch zukünftig gemeinsam angehen zu können, hat der Steuerungsausschuss des Programms seine Geschäftsstelle beauftragt, die nötigen rechtlichen und institutionellen Grundlagen für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund wurden im ersten Halbjahr 2014 unter Einbezug der verschiedenen betroffenen Akteure und Organisationen die zentralen Bestandteile der E-Government-Zusammenarbeit weiterentwickelt. Diese werden von Juli bis August 2014 den zuständigen Fachstellen auf allen föderalen Ebenen zur Beurteilung vorgelegt.

Neue Stossrichtungen für die nationale E-Government-Zusammenarbeit

Auf Basis verschiedener Grundlagen, insbesondere des strategischen Controllings sowie einer Umfrage zur heutigen E-Government-Systemlandschaft von Anfang 2014, hat die Geschäftsstelle E-Government Schweiz die Stärken und Schwächen der heutigen E-Government-Strategie analysiert. Daraus wurden Visionen, strategische Ziele, Massnahmen und Szenarien für die Umsetzung von E-Government in der Schweiz ab 2016 erarbeitet. Im Rahmen von Workshops haben Projektleitende von priorisierten Vorhaben, kantonale E-Government-Verantwortliche, Vertreter der kommunalen Ebene sowie E-Government-Organisationen diese möglichen Bestandteile einer neuen nationalen E-Government-Strategie kritisch diskutiert und ergänzt.

Anfang 2015 soll ein möglichst breit abgestütztes Konzept über die zukünftige föderale E-Government-Zusammenarbeit in die politische Vernehmlassung gegeben werden. Daher hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz  die Durchführung einer Anhörung der Fachstellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden beschlossen, die eine erste Beurteilung der Vorschläge für die strategische Weiterentwicklung von E-Government in der Schweiz erlaubt.

Datenaustausch für Prämienverbilligung elektronisch abwickeln

Der Steuerungsausschuss hat an seiner Sitzung zudem vom Abschluss des Vorhabens «B2.16 Datenaustausch Prämienverbilligungen» Kenntnis genommen. Die federführende Organisation des Vorhabens, die Gesundheitsdirektorenkonferenz, hat das Vorhaben in Zusammenarbeit mit santésuisse, dem Verein eAHV/IV, den Kantonen, Krankenversicherern und den zuständigen Bundesstellen planmässig umgesetzt. Der Datenaustausch für die Auszahlung der Prämienverbilligung zwischen den kantonalen Stellen und den Versicherungsinstituten ist damit heute elektronisch möglich. Dies vereinfacht die bisherigen Prozesse erheblich und führt auf beiden Seiten zu einer massgeblichen Effizienzsteigerung.


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Stephan Röthlisberger, Geschäftsstelle E-Government Schweiz
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