Das Bundesamt für Kultur und ICOMOS Suisse engagieren sich für den Erhalt historischer Gärten

Bern, 04.07.2014 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) und ICOMOS Suisse haben heute im Garten des Beatrice von Wattenwyl-Hauses die flächendeckende „Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz“ präsentiert. Die Liste enthält 30’000 Objekte und umfasst private wie öffentliche Gärten von gartenkulturellem Wert. Gleichzeitig zeigen sie im gemeinsam verfassten „Leitfaden für Behörden und Fachleute“ auf, welche planerischen und rechtlichen Schritte notwendig sind, um wertvolle historische Gärten und Anlagen langfristig erhalten und schützen zu können. Das BAK plant, in den kommenden zwei Jahren Pilotprojekte zur Sicherung des Gartenerbes zu unterstützen.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Siedlungsdrucks lenken das Bundesamt für Kultur (BAK) und ICOMOS Suisse den Blick auf die Bedeutung von Gärten, Parks und Freiraumanlagen. Neben Schloss-, Villen- und Bauerngärten geniessen auch Park-, Schul- und Sportanlagen grosse Wertschätzung in der Bevölkerung. Sogar einfache Vorgärten, gestaltete Industrieanlagen, Alleen und Plätze tragen wesentlich zur Siedlungs- und Lebensqualität bei.

Mit Unterstützung des BAK, dem Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen (BSLA), dem Schweizer Heimatschutz, dem Institut für Denkmalpflege und Bauforschung der ETH Zürich und der Schweizerischen Gesellschaft für Gartenkultur (SGGK) hat die nationale Landesgruppe des internationalen Rats für Denkmäler und historische Stätten ICOMOS Suisse in 20-jähriger Arbeit systematisch und flächendeckend die historischen Gärten und Anlagen in der Schweiz erfasst. Die „Liste“ ist nun abgeschlossen und online einsehbar. Sie umfasst rund 30'000 vor 1960 entstandene Anlagen. Im Garten des Beatrice von Wattenwyl-Hauses fand die Präsentation der Liste statt. 

Die ICOMOS-Liste ist nicht rechtsverbindlich und bildet nur eine Grundlage für vertiefende Inventare und Schutzmassnahmen. Das BAK und ICOMOS Suisse haben deshalb gemeinsam einen „Leitfaden“ für Behörden und Fachleute verfasst, der erstmals für die Schweiz exemplarische Wege aufzeigt, wie historische Gärten und Anlagen planerisch und rechtlich langfristig geschützt und erhalten werden können. Anhand von konkreten Beispielen werden Hinweisinventare, Schutzverordnungen, Schutzverfügungen und Schutzanordnungen in der Nutzungsplanung vorgestellt. In den kommenden zwei Jahren plant das BAK in einzelnen Gemeinden, die ihre historischen Gärten langfristig sichern wollen, eine Reihe von Pilotprojekten zu unterstützen. Dabei begleitet der Bund die Gemeinden bei der praktischen Umsetzung der im „Leitfaden“ aufgezeigten Wege. 

Pressebilder
Bilder mit Legenden stehen für die Presse zum Download bereit: www.bak.admin.ch/bilder

Bestelladresse und Download

Die „Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz“, der „Leitfaden“ im PDF-Format und zusätzliche Informationen können online auf der Website der Bundesamtes für Kultur: www.bak.admin.ch/gartendenkmaeler und von ICOMOS Suisse eingesehen werden: www.icomos.ch/gartendenkmaeler 

„Gartendenkmäler in der Planung – Leitfaden für Behörden und Fachleute“ kann – solange vorrätig – bei ICOMOS Suisse, Arbeitsgruppe Gartendenkmalpflege, www.icomos.ch, gaerten@icomos.ch, kostenlos bezogen werden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kultur:
Oliver Martin, Leiter Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur,
Tel. 058 462 44 48

Nina Mekacher, Stv. Leiterin Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur,
Tel. 058 462 48 65

ICOMOS:
Brigitte Nyffenegger, Arbeitsgruppe Gartendenkmalpflege, ICOMOS Suisse,
Tel. 043 818 22 40


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Bundesamt für Kultur
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