Alkoholtestkäufe: weniger Verkäufe an Minderjährige im Jahre 2013

Bern, 14.07.2014 - 2013 sind 5500 Alkoholtestkäufe durchgeführt worden. In einem von vier Fällen (25,8 %) wurde Minderjährigen Alkohol verkauft. Damit liegt die Rate der rechtswidrigen Alkoholverkäufe so tief wie noch nie seit Beginn der 2000er-Jahre. Die insgesamt positiven Ergebnisse schwanken nach Verkaufsstelle und Verkaufszeit sehr stark. Die Kantone erwarten, dass im Rahmen der neuen Alkoholgesetzgebung eine Rechtsgrundlage geschaffen wird.

2013 ist die Anzahl durchgeführter Testkäufe und die Rate der rechtswidrigen Alkoholverkäufe an Minderjährige etwa gleich stark gesunken (2013: 5503 Testkäufe und 25,8 % Verkäufe, 2012: 6004 Testkäufe und 28,8 % Verkäufe).

Die Analyse der Verkaufsstellen erlaubt eine nuancierte Bilanz. Die Getränkeladen weisen mit 7,1 Prozent der Verkäufe die niedrigste Rate auf (2012: 22,6 %), womit sie die Tankstellenshops (14,3 %) unterbieten, die 2012 mit 16,6 % die Rangliste anführten. Mit 42,1 Prozent der Verkäufe bilden die Events/Feste wiederum das Schlusslicht; allerdings weisen auch sie gegenüber 2012 (54,1 %) eine spürbare Verbesserung auf. Im Ganzen machten fünf Verkaufsstellen (Getränkeladen, Tankstellenshops, Detailhandel, Bars/Pubs sowie Events/Feste) gegenüber dem Vorjahr Fortschritte, indem sie 2013 tiefere Verkaufsraten als im Jahr zuvor aufwiesen, während die Verkaufsraten von vier Verkaufsstellen (Cafés/Restaurants, Grossverteiler, Take-Away und Kioske) gestiegen sind.

Das dritte Jahr in Folge lassen sich die Verkaufsraten nach Tageszeit der Testkäufe aufschlüsseln. Die Nachtverkäufe (nach 19 Uhr) sind immer noch viel verbreiteter (35 %) als die Verkäufe tagsüber (21,3 %).

Koordination und Rechtsgrundlage

In der Schweiz werden seit nunmehr knapp 15 Jahren Alkoholtestkäufe durchgeführt. Zunächst beschränkten sich diese auf die Deutschschweiz, danach fand die Praxis allmählich in allen Sprachregionen Verbreitung. Die langfristigen Trends bestätigen, dass die Testkäufe insbesondere dann sehr wirksam sind, wenn mit den Verkaufsstellen zusammengearbeitet wird.  

Die konkreten Erfahrungen aus der Praxis, die Publikation eines Leitfadens und der Austausch der Best Practices haben eine schrittweise Weiterentwicklung der Methodik ermöglicht. Es bestehen jedoch weiterhin Unterschiede, unter anderem, ob die Testkaufkampagnen mittels Anzeigen in der Presse oder mit einem Schreiben an die betroffenen Geschäfte angekündigt werden oder nicht. Das kann sich in den Ergebnissen niederschlagen. Auch wenn sich aus Sicht der Prävention beide Verfahren rechtfertigen, ist doch davon auszugehen, dass bei den nicht angekündigten Testkäufen die Verkaufsrate höher ausfällt. Da ein gesamtschweizerisch standardisiertes Formular fehlt, können auch die Datenerhebungsmodalitäten rund um die Testkäufe von einem Kanton zum andern erheblich voneinander abweichen. Grosse Unterschiede lassen sich schliesslich bei dem, was nach erfolgtem Testkauf passiert, feststellen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ein positiver Testkauf (Verkauf ist erfolgt) kann so unterschiedliche Folgen haben wie eine schriftliche Verwarnung, die Ausbildung des Verkaufspersonals durch eine Fachperson oder eine Anzeige bei den zuständigen Behörden. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) setzt deshalb ihre Koordinationsbemühungen fort; sie sollten letztlich in schweizweite Standards und in gemeinsame Handlungsprioritäten münden.

Mehrere Kantone haben beschlossen, 2013 nur beschränkt Testkäufe durchzuführen oder sogar ganz darauf zu verzichten, solange es auf Bundesebene keine Rechtsgrundlage gibt, um die Ergebnisse der Testkäufe im Rahmen eines Strafverfahrens verwenden und gegen die Schuldigen Bussen verhängen zu können. Geschaffen werden soll die erforderliche Rechtsgrundlage im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes, die derzeit im Parlament Gegenstand eines Differenzbereinigungsverfahrens ist.

 


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Nicolas Rion, Leiter Kommunikation
Eidgenössische Alkoholverwaltung
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Eidg. Alkoholverwaltung (bis 12.2017)
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