Inkrafttreten des revidierten Sozialversicherungs-abkommens zwischen der Schweiz und den USA

Bern, 29.07.2014 - Das revidierte Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA tritt nach Abschluss der innerstaatlichen parlamentarischen Ge-nehmigungsverfahren am 1. August 2014 in Kraft. Wie das geltende Abkommen gewährleistet es die weitgehende Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten und unterstützt den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat erleichtert.

Das geltende Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über soziale Sicherheit wurde 1979 abgeschlossen und 1988 ein einziges Mal revidiert. Nun wurde es aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen in den Vertragsstaaten generell überarbeitet. In den Grundsätzen bleibt das Abkommen unverändert.

Wie alle anderen von der Schweiz unterzeichneten Abkommen bezweckt es die Koordination der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten, um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen von Angehörigen des anderen Staates zu vermeiden. Das Abkommen bezieht sich schweizerischerseits auf die AHV/IV. Es unterstützt den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat erleichtert.


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