Zwischenevaluation: Assistenzbeitrag der IV erreicht die gesetzten Ziele

Bern, 18.08.2014 - Zum Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung, der mit der IV-Revision 6a definitiv eingeführt wurde, liegt eine erste Zwischenevaluation vor. Die Befragung der Bezüger/innen zeigt, dass der Beitrag seine Ziele erreicht: Steigerung der Selbstbestimmung, eigenverantwortlichen Lebensgestaltung und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung sowie Entlastung von Angehörigen, welche die Bezügerinnen und Bezüger unterstützen. Obwohl bisher weniger Versicherte als angenommen vom Assistenzbeitrag Gebrauch gemacht haben, sind die Kosten höher ausgefallen. Die künftige Entwicklung wird weiter evaluiert.

Die erste Zwischenevaluation des Assistenzbeitrags kommt zum Schluss, dass diese Leistung der IV nach den ersten zwei Jahren Betrieb im regulären gesetzlichen Rahmen ihre Ziele erreicht. Die Bezügerinnen und Bezüger sind grossmehrheitlich sehr zufrieden oder zufrieden mit ihrer Situation. Drei Viertel von ihnen stellen fest, dass der Beitrag ihr Leben, ihre Pflegesituation und ihre Autonomie leicht oder stark verbessert hat und dass er die Angehörigen, die sie unterstützen, entlastet. 32 Personen konnten bis Ende 2013 dank dem Assistenzbeitrag das Heim verlassen, um selbständig zu wohnen. Schätzungsweise 130 Heimeintritte konnten vermieden werden. Ein Assistenzbeitrag kann auch für Minderjährige ausgerichtet werden, die eine intensive Betreuung brauchen. Über 90 Prozent der Eltern stellen fest, dass sich dadurch die Lebensqualität des Kindes verbessert hat und erklären sich als zufrieden bis sehr zufrieden mit dieser IV-Leistung. Auf der Negativseite wird insbesondere der Administrativaufwand aufgeführt. Bis Ende 2013 haben 756 Personen, darunter 100 Kinder, ihren Anspruch geltend gemacht, was unter den Erwartungen liegt. (In der Botschaft rechnete man für die fünf Jahre von 2012-2016 mit durchschnittlich 600 neuen Bezüger/innen pro Jahr.) Die Kosten für 2013 fallen mit über 21 Millionen Franken jedoch bereits mehr als 3 Millionen höher aus als angenommen.

Der Assistenzbeitrag wurde nach einem sechsjährigen Pilotversuch auf den 1. Januar 2012 im Rahmen der IV-Revision 6a definitiv eingeführt und ist eine neue Leistung der Invalidenversicherung. Sein Ziel ist, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung zu fördern, ihre Lebensqualität zu verbessern, die Chance zu erhöhen, dass sie eigenständig zuhause leben können statt in einem Heim und dazu beizutragen, dass sie sich besser in die Gesellschaft und ins Berufsleben integrieren können. Schliesslich soll der Assistenzbeitrag pflegende Angehörige zeitlich entlasten. Mit dem Beitrag können Menschen mit einer Behinderung Personen anstellen, die sie in der Alltagsbewältigung unterstützen.

Wie alle neuen Leistungen der IV wird auch der Assistenzbeitrag evaluiert. Die laufende Evaluation erstreckt sich über fünf Jahre bis 2016. Untersucht wird die qualitative und quantitative Erreichung der formulierten Ziele. Der nun vorliegende erste von zwei Zwischenberichten gibt den Stand gegen Ende 2013 wieder. Die künftige Entwicklung wird weiter evaluiert.

 


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