Bundesrat unterstützt Initiative zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds

Bern, 20.08.2014 - Der Bundesrat spricht sich für den Vorschlag der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates aus, wie die parlamentarische Initiative «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» umgesetzt werden soll – bringt aber auch Ergänzungen an. Die Initiative setzt sich für die Erhaltung dieser von den Arbeitgebern finanzierten sozialen Einrichtungen ein.

Patronale Wohlfahrtsfonds sind Vorsorgestiftungen, die von Arbeitgebern freiwillig alimentiert werden und Arbeitnehmenden in Not- und Härtefällen Leistungen nach Ermessen ausrichten. Wohlfahrtsfonds können aber auch dazu dienen, die Arbeitgeberbeitrags-Reserven zu äufnen um Unterdeckungen in den Pensionskassen abzubauen. Die patronalen Wohlfahrtsfonds verwalten Vermögen von 16 Milliarden Franken.

Artikel 89a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) führt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) auf, die für Personalfürsorgestiftungen gelten. Diese sind auch auf die Wohlfahrtsfonds anwendbar. Deren Besonderheiten werden so nur ungenügend berücksichtigt, was zu einer Überreglementierung und zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand für diese Fonds führt. 

Das Parlament hat die Initiative Pelli «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» gutgeheissen, welche die Revision von
Artikel 89a ZGB fordert. Die Zahl der Bestimmungen des BVG, die auch für patronale Wohlfahrtsfonds gelten, die nur Ermessensleistungen ausrichten, soll reduziert werden. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat nun einen Entwurf für die Revision erarbeitet.

Mehr Transparenz

Der Bundesrat heisst den Entwurf der Kommission gut, da er die geltende Rechtsunsicherheit beseitigt und die Bemühungen der Arbeitgeber zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds unterstützt. Der Bundesrat schlägt jedoch zusätzlich vor, den Grundsatz der Transparenz (Rechnungslegung und Verwaltungskosten) auch auf die Arbeitgeberfonds anzuwenden. Ferner müssen nach Ansicht des Bundesrats auch die Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung dieser Fonds präzisiert werden, um eine missbräuchliche Verwendung für andere als Vorsorgezwecke auszuschliessen.


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