BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat für 2015 die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1.75%

Bern, 01.09.2014 - Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz bei 1.75% zu belassen.

Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz 2015 bei 1.75% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.25% bis 2%. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die Pflicht, die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und Wertschwankungsreserven zu bilden. Dafür benötigen die Vorsorgeeinrichtungen ebenfalls Renditeanteile.

Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt aktuell einen Wert von 1.5%. Aufgrund der insgesamt zufriedenstellenden Situation an den Finanzmärkten hat sich eine Mehrheit (11 Stimmen) der Kommission für die Beibehaltung des Satzes ausgesprochen. 6 Stimmen votierten für 2%. Angesichts der tiefen Inflation stellen 1.75% eine gute Realverzinsung dar. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in einem Jahr erneut zu überprüfen.


Adresse für Rückfragen

079 250 70 00
Claude Frey, alt Nationalrat
Präsident der Eidgenössischen BVG-Kommission


Herausgeber

Kommissionen des EDI


Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-54282.html