Weltkonferenz zur Biodiversität in Südkorea

Bern, 19.09.2014 - Vom 6. bis 17. Oktober 2014 findet in PyeongChang (Südkorea) die 12. Vertrags-parteienkonferenz der UNO zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt statt. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das entsprechende Mandat erteilt. Im Zentrum der Konferenz stehen die Umsetzung der globalen Strategie zur Erhaltung der Biodiversität sowie die erste Vertragsparteienkonferenz zum Nagoya-Protokoll. Die Schweizer Delegation wird von Bruno Oberle, Direktor des Bundesamts für Umwelt, angeführt.

Die Biodiversität nimmt seit Jahrzehnten weltweit ab. Damit sind ihre Leistungen, die für die Menschen unverzichtbar sind, gefährdet. Dem will das internationale Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) entgegenwirken. Seine Ziele sind die Erhaltung der Biodiversität, ihre nachhaltige Nutzung und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen. Die CBD wurde von der Schweiz vor 20 Jahren ratifiziert. Bis heute sind 193 Länder dem Übereinkommen beigetreten. Die 12. Vertragsparteienkon­ferenz, die vom 6. bis 17. Oktober 2014 in PyeongChang (Südkorea) stattfindet, wird die bisherige Umsetzung des Strategischen Plans für die Biodiversität 2011-2020 und den weltweiten Zustand der Biodiversität analysieren sowie über weitere Massnahmen befinden (siehe Kasten 1 zur Umsetzung in der Schweiz).

Vom 13. bis 17. Oktober findet in PyeongChang auch die erste Vertragsparteienkonferenz des Nagoya-Protokolls statt. Es tritt am 12. Oktober 2014 in Kraft und regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen sowie die gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben. Es trägt damit zur Umsetzung der Ziele der CBD bei (siehe Kasten 2). Im Vorfeld dieser beiden Konferenzen findet, ebenfalls in PyeongChang, die Vertragsparteienkonferenz des Cartagena-Protokolls statt (siehe Kasten 3).

Gemäss dem Mandat, das der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung erteilt hat, wird sich die Schweiz an der Konferenz insbesondere für eine verbesserte Kontrolle des Vollzugs sowie für Verbesserungen der Berichterstattung der Vertragsparteien zu Handen der Konvention einsetzen. Zudem sollen die Synergien zwischen den verschiedenen Konventionen zur Biodiversität besser genutzt werden.

Auch die Finanzierung der Massnahmen im Rahmen der Biodiversitätskonvention steht auf der Traktandenliste. Die Schweiz trägt die an der letzten Konferenz 2012 beschlossene Verdoppelung der internationalen Mittel mit. Sie wird sich aber auch dafür einsetzen, dass positive Anreize zum Schutz der Biodiversität gefördert werden und die Länder sowohl eigene Finanzquellen erschliessen als auch darüber diskutieren, Mittel aus dem privaten Sektor zu mobilisieren.

Die Schweizer Delegation wird angeführt von BAFU-Direktor Bruno Oberle, dem für die Dauer der Konferenz der Titel eines Staatssekretärs verliehen wird. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des BAFU, des Bundesamts für Landwirtschaft und des Departements für auswärtige Angelegenheiten zusammen.

Kasten 1: Aktivitäten in der Schweiz

In ihrem 5. Nationalbericht, dessen Kurzfassung jetzt für die Bevölkerung vorliegt, bilanziert die Schweiz, wie es hierzulande um die Biodiversität steht, welche Massnahmen zu ihrer Erhaltung und Förderung ergriffen und inwiefern die Ziele erreicht wurden, zu denen sie sich zusammen mit den übrigen Unterzeichnern der Internationalen Biodiversitätskonvention (CBD) verpflichtet hat. In der Schweiz sind fast die Hälfte aller Lebensräume und über ein Drittel aller Arten gefährdet. Für diese Verluste sind vor allem die Intensivierung und die Ausdehnung der Landnutzung durch Landwirtschaft, Siedlungen und Infrastrukturanlagen verantwortlich.

Aufgrund der kontinuierlichen und unumkehrbaren Abnahme der Biodiversität verabschiedete der Bundesrat am 25. April 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Schweiz zurzeit einen Aktionsplan, der auch die Ziele des globalen Strategischen Plans für die Biodiversität 2011-2020 berücksichtigt.

Kasten 2: Das Nagoya-Protokoll

Die Schweiz hat das Nagoya-Protokoll am 11. Juli 2014 ratifiziert und zu seiner Umsetzung das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz angepasst. Die Gesetzesänderungen treten zusammen mit dem Protokoll am 12. Oktober 2014 in Kraft. Neu gilt eine Sorgfaltspflicht für die Nutzung von genetischen Ressourcen aus anderen Ländern, die dem Nagoya-Protokoll angehören. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Forschung und Industrie an die Zugangsvorschriften jener Länder halten, welche genetische Ressourcen zur Verfügung stellen, damit  die Vorteile aus der Nutzung ausgewogen und gerecht geteilt werden. Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht muss vor der Vermarktung eines Produkts, das auf der Basis genetischer Ressourcen entwickelt wurde, beim BAFU gemeldet werden. Dank den neuen Bestimmungen erhält der Bundesrat ferner die Möglichkeit, den Zugang zu den eigenen genetischen Ressourcen in der Schweiz zu regeln. 

Kasten 3: Das Cartagena-Protokoll

Das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit wurde am 26. März 2002 von der Schweiz ratifiziert und ist seit 11. September 2003 in Kraft. Es soll garantieren, dass gentechnisch veränderte lebende Organismen, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt eine Gefahr bilden könnten, sicher transportiert und genutzt werden. Die Verpflichtungen dieses Protokolls sind im Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz) eingelöst. Die Schweiz verfolgt aufmerksam die Aktivitäten im Rahmen des Protokolls und unterstützt seine weltweite Umsetzung.


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