Internationale Konferenz zum besseren Schutz wandernder Tierarten

Bern, 15.10.2014 - Vom 4. bis 9. November 2014 findet in Quito (Ecuador) die 11. Konferenz der Vertragsstaaten der Bonner Konvention statt. Dieses Übereinkommen bezweckt die Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten. Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2014 das Mandat dazu verabschiedet. Im Zentrum der Konferenz steht die Priorisierung der Umsetzungsziele für die nächsten zehn Jahre.

Die Bonner Konvention verfolgt das Ziel, die weltweit am stärksten gefährdeten wandernden Tierarten zu schützen (siehe Kasten). Viele von ihnen sind durch Verlust von Lebensräumen, widerrechtliches Töten, Vergiftung oder den Klimawandel gefährdet. Die Bonner Konvention berät vom 4. Bis 9. November 2014 in Quito (Ecuador) überregionale Massnahmen, um diese Gefahren zu vermindern und verpflichtet die 120 Vertragsparteien zur Umsetzung. Dabei werden die Vertragsstaaten insbesondere über die Prioritäten in den nächsten zehn Jahren diskutieren. Die Konferenz stellt einzelne Arten gezielt unter Schutz und trägt dadurch zur Umsetzung des globalen Strategischen Plans für die Biodiversität 2011-2020 bei. Die Abstimmung zwischen der Bonner Konvention und anderen biodiversitätsrelevanten Konventionen und Organisationen soll gestärkt werden.

Zudem wird die Schweiz das «Memorandum of Understanding concerning the Conservation of Migratory Birds of Prey in Africa and Eurasia (MoU Raptor)» unterzeichnen, dessen Ausarbeitung sie in den letzten Jahren aktiv unterstützt hat. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, die migrierenden Greifvögel von Eurasien und Afrika zu schützen. In der nationalen Gesetzgebung hat die Schweiz die international empfohlenen Schutzbestimmungen bereits umgesetzt.

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 15. Oktober 2014 das Mandat für die Konferenz in Quito verabschiedet. Die Schweiz wird vertreten durch Reinhard Schnidrig, stellvertretender Chef der Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften (AÖL), Bundesamt für Umwelt BAFU, Sabine Herzog, ebenfalls AÖL/BAFU, sowie Andreas Obrecht, Abteilung Internationales, BAFU.

Kasten: Die Bonner Konvention
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) wurde am 23. Juni 1979 in Bonn abgeschlossen. Es ist in der Schweiz seit 1. Juli 1995 in Kraft. Die Konvention hat zum Ziel, die migrierenden Wildtiere am Boden, im Wasser und in der Luft zu erhalten. Einerseits sollen die weltweit am stärksten gefährdeten Arten geschützt werden, andererseits sollen nachteilige Auswirkungen von Aktivitäten oder Hindernissen, welche die Wanderungen erschweren, verhindert oder auf ein Mindestmass beschränkt werden. Im Rahmen der CMS wurden mehrere untergeordnete Abkommen und Vereinbarungen verabschiedet, wovon die Schweiz den folgenden beigetreten ist: Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen Wasservögel (AEWA), Abkommen zur Erhaltung europäischer Fledermauspopulationen (EUROBATS), Mémorandum d'entente relatif aux mesures de conservation du Phragmite aquatique (Memorandum of understanding Aquatic Warbler). Die Bonner Konvention wird in der Schweiz mit den Bestimmungen des Jagdgesetzes, des Fischereigesetzes sowie des Natur- und Heimatschutzgesetzes und den zugehörigen Verordnungen vollzogen.


Adresse für Rückfragen

Reinhard Schnidrig, Delegationsleiter, Chef der Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften, BAFU, Tel. +41 58 463 03 70



Herausgeber

Der Bundesrat
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