Abschluss der Biodiversitätskonferenz: Staaten müssen Anstrengungen verstärken

Bern, 17.10.2014 - An der heute zu Ende gegangenen Weltkonferenz über die Biodiversität in PyeongChang (Südkorea) wurde festgestellt, dass die meisten Staaten ihre Anstrengungen zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt weiter intensivieren müssen, wenn die Ziele von Aichi bis 2020 erreicht werden wollen. Die Konferenz rief die Staatengemeinschaft auf, ihre diesbezüglichen Massnahmen ohne Verzug umzusetzen. Gleichzeitig fand die erste Vertragsparteienkonferenz des Nagoya-Protokolls statt, das den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile regelt, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergeben.

Am 17. Oktober 2014 ist die 12. Vertragsparteienkonferenz der Biodiversitätskonvention (COP 12) in PyeongChang (Südkorea) zu Ende gegangen. Inhalt der Konferenz war unter anderem die Analyse der bisherigen Umsetzung des globalen Strategischen Plans für die Biodiversität 2011-2020 und die Diskussion über geeignete  Massnahmen, um dem Rückgang der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken sowie die nachhaltige Nutzung der Biodiversität zu fördern.

Die Erreichung der «Aichi-Ziele» (siehe Kasten) setzt die sektorenübergreifende  Umsetzung des Strategischen Plans voraus. Dies wird nur möglich sein, wenn der Wert der Biodiversität  und ihre Ökosystemleistungen auch in anderen Politikbereichen wahrgenommen und miteinbezogen werden. Die COP 12 forderte daher ausdrücklich die Aufnahme der biologischen Vielfalt in die zur Zeit in der UNO verhandelten Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals).

Der am 6. Oktober 2014 veröffentlichte 4. Global Biodiversity Outlook zeigt, dass die Staaten dringend handeln müssen, und ruft sie dazu auf, zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Biodiversität zu ergreifen, um die Ziele des Strategischen Plans zu erreichen. Der Bericht unterstreicht die Wichtigkeit dieser Ziele für die Reduktion von Hunger und Armut, die Verbesserung der menschlichen Gesundheit und eine nachhaltige Verwendung von Energie, Lebensmitteln und sauberem Wasser.

Nagoya-Protokoll in Kraft

Am 12. Oktober 2014 ist das Nagoya-Protokoll, ratifiziert von 54 Vertragsparteien, in Kraft getreten. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der diesen Ressourcen ergeben. Die Schweiz ratifizierte das Protokoll am 11. Juli 2014 und passte zu seiner Umsetzung das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz an. Neu gilt eine Sorgfaltspflicht für die Nutzung von genetischen Ressourcen aus anderen Ländern, die dem Nagoya-Protokoll angehören. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Forschung und Industrie an die Zugangsvorschriften jener Länder halten, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellen, damit die Vorteile aus der Nutzung ausgewogen und gerecht geteilt werden.

Die erste Vertragsparteienkonferenz hat alle nötigen Entscheide getroffen, die eine rasche und wirksame Umsetzung des Nagoya-Protokolls sicherstellen. Dazu gehört der Aufbau eines internationalen Informationsaustauschsystems sowie die Einrichtung eines Mechanismus zur Förderung der Einhaltung der Pflichten unter dem Nagoya-Protokoll.

 

KASTEN
Strategischer Plan für die Biodiversität 2011-2020 und
«Aichi-Ziele»

An der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Convention on Biodiversity in Nagoya (Japan) verabschiedeten die Vertragsstaaten im Oktober 2010 den Strategischen Plan zur Biodiversität 2011-2020. Er formuliert eine Vision und eine Mission und beinhaltet fünf strategische Ziele mit insgesamt 20 Kernzielen, bekannt als «Aichi-Ziele». Die fünf strategischen Ziele beinhalten:

  • die Bekämpfung der Ursachen des Rückgangs der biologischen Vielfalt in allen Bereichen des Staates und der Gesellschaft durch Einbezug der Biodiversität in sämtliche Sektoralpolitiken;
  • die Reduktion des Druckes auf die Biodiversität und Förderung ihrer nachhaltigen Nutzung;
  • die Verbesserung des Zustands der biologischen Vielfalt durch Sicherung der Ökosysteme und Arten sowie der genetischen Vielfalt;
  • die Erhöhung des Nutzens für alle, der sich aus der biologischen Vielfalt und aus den Ökosystemleistungen ergibt;
  • die Verbesserung der Umsetzung durch partizipative Planung, Wissensmanagement und Kapazitätsaufbau.


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