Rahmenbedingungen für die Freigabe von Informatiklösungen der Bundesverwaltung als Open Source Software

Bern, 23.10.2014 - Um die rechtliche Lage bei der Freigabe von Eigenentwicklungen von Informatiklösungen der Bundesverwaltung insbesondere von Open Source Software (OSS) zu klären, wurde ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde heute vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) publiziert.

Um den Einsatz der Informatik möglichst wirtschaftlich zu gestalten, setzt die Bundesverwaltung für Anwendungen neben Standardprodukten auch Eigenentwicklungen ein. In einer Interpellation (Ip 12.4247) wurde der Bundesrat im Dezember 2012 aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, ob bestimmte Massnahmen erforderlich sind, damit die Eigenentwicklungen im Sinne von Open Source Lizenzen freigegeben werden. Dadurch könnten alle Interessierten kostenlos von den mit Steuergeldern finanzierten Entwicklungsarbeiten profitieren. In seiner Antwort hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine allfällige Freigabe von selber oder durch externe Dienstleister erstellte Software-Lösungen der Bundesverwaltung zu klären seien. Dazu hat der Bundesrat bzw. das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt vor und wurde heute publiziert.

Mit dem Gutachten stehen Verwaltungseinheiten, die selbst Open Source Software entwickeln oder zur Entwicklung in Auftrag geben, Kriterien zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen aus Expertensicht zur Verfügung. Sie können damit insbesondere den Bedarf an gesetzlichen Grundlagen besser beurteilen. Ebenfalls im Gutachten behandelt werden Fragen der Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte zu Softwareentwicklungen des Bundesgerichts. Deren Beurteilung liegt im Ermessen des Bundesgerichts und der Geschäftsprüfungskommission.


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