Änderung der Sanktionen gegenüber Guinea

Bern, 20.11.2014 - Am 5. November 2014 hat der Bundesrat die bestehenden Zwangsmassnahmen gegenüber Guinea geändert. Das Embargo auf Waffen und Güter, die zur internen Repression verwendet werden können, wurde infolge der verbesserten politischen Lage in Guinea aufgehoben. Die Sperrung von Geldern sowie die Reisebeschränkungen bleiben in Kraft. Mit diesen Änderungen folgt der Bundesrat der von der Europäischen Union verabschiedeten Anpassung der beschlossenen Sanktionen. Die Änderungen treten per 1. Dezember 2014 in Kraft.

Nach der Aufhebung des Embargos auf Waffen und Güter, die zur internen Repression verwendet werden können, unterstehen Anfragen zum Export von Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern aus der Schweiz nach Guinea wieder den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) und des Güterkontrollgesetzes (GKG). Entsprechende Exporte dürften aber weiterhin sehr selten vorkommen.

Am 14. April 2014 hat die EU entschieden, das seit 2009 für Guinea geltende Embargo aufzuheben, gleichzeitig aber die restlichen Sanktionen beizubehalten (Sperrung der Gelder und Reisebeschränkungen für fünf Personen). Grund für diese Milderung der Sanktionen ist die verbesserte Lage in Guinea, insbesondere seit der Einsetzung von Präsident Alpha Condé - der als Sieger aus freien und transparenten Wahlen hervorgegangen ist - und der Ernennung einer Zivilregierung. Mit der Änderung vom 5. November 2014 folgt der Bundesrat der von der Europäischen Union verabschiedeten Anpassung der beschlossenen Sanktionen.

Die Europäische Union und die Schweiz haben ab Oktober 2009 bzw. ab Dezember 2009 Massnahmen gegenüber Guinea eingeleitet. Dies als Reaktion auf die gewalttätige militärische Niederschlagung einer von der Opposition am 28. September 2009 im Stadion von Conakry organisierten Demonstration, die 150 Tote und Hunderte von Verletzten forderte.


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