Stossrichtung für die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz ab 2016 definiert

Bern, 08.12.2014 - Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2014 ergänzend zu den bestehenden Grundlagedokumenten, die Erstellung einer Schwerpunktplanung für E-Government Schweiz ab 2016 in Auftrag gegeben. Mit dem folgenden Leitsatz hat er die übergreifende Zielsetzung der E-Government-Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden verabschiedet: «E-Government ist selbstverständlich: Schnelle, transparente und wirtschaftliche elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung.» Zudem hat der Steuerungsausschuss das Vorhaben «B1.16 Wissensmanagement E-Government-Recht» neu in den Katalog priorisierter Vorhaben und zugleich in den Aktionsplan 2015 aufgenommen.

Seit 2007 treiben Bund, Kantone und Gemeinden E-Government in der Schweiz gemäss der gemeinsamen E-Government-Strategie voran. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung, die noch bis Ende 2015 gültig ist. Vor diesem Hintergrund hat der Steuerungsausschuss die Geschäftsstelle E-Government Schweiz im Herbst 2013 beauftragt, die Grundlagen für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 weiterzuentwickeln. Eine Arbeitsgruppe aus E-Government-Fachleuten aller Staatsebenen unterstützt die Geschäftsstelle als erweitertes Projektteam bei den laufenden Arbeiten.

Fokussierung der E-Government-Anstrengungen

Dem Steuerungsausschuss E-Government Schweiz ist es ein Anliegen, die nationalen Anstrengungen im Bereich E-Government künftig stärker zu fokussieren und die umzusetzenden Projekte gezielter zu priorisieren. Er will daher die E-Government-Strategie konkretisieren und die Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen darauf ausrichten. Zusätzlich ist eine Schwerpunktplanung zu erstellen, in der die strategischen Projekte sowie strategische Leistungen inklusive Massnahmen und Finanzierung aufgeführt werden. Die durch die Geschäftsstelle E-Government Schweiz und die interföderale Arbeitsgruppe zu erstellenden Grundlagendokumente sollen Instrumente für eine noch effizientere und wirkungsvollere Umsetzung von E-Government gemeinschaftlich über alle föderalen Ebenen sein. Sie werden im Frühling 2015 Bund, Kantonen, Gemeinden und interessierten Stellen zur Konsultation vorgelegt.

E-Government soll selbstverständlich werden

Der Steuerungsausschuss hat an seiner Sitzung festgelegt, welches übergreifende Ziel Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam im E-Government verfolgen wollen. Die Mitglieder des Steuerungsausschusses unterstrichen die Notwendigkeit einer auf die Bedürfnisse der Benutzer ausgerichteten Weiterentwicklung und Optimierung der Verwaltung durch E-Government. Das Angebot und die Nutzung von Online-Diensten sollen zukünftig sowohl für die Verwaltung als auch für die Wirtschaft und die Bevölkerung alltäglich und in ihre Lebenslagen integriert sein. Die Zielsetzung, die in der E-Government-Strategie 2016 verankert werden soll, lautet demnach: «E-Government ist selbstverständlich: Schnelle, transparente und wirtschaftliche elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung.»

Wissensmanagement E-Government-Recht neu im Katalog priorisierter Vorhaben

Für die erfolgreiche Umsetzung von E-Government-Vorhaben sind geeignete rechtliche Grundlagen bzw. deren Anpassung und damit die demokratische Legitimation essentiell. Der Steuerungsausschuss hat anlässlich der Sitzung vom 4. Dezember die Bedeutung der Rechtsgrundlagen im E-Government mit der Aufnahme des Vorhabens «B1.16 Wissensmanagement E-Government-Recht» in den Katalog priorisierter Vorhaben unterstrichen. Das Vorhaben hat zum Ziel, ein Massnahmenpaket zur Wissensvermittlung im Bereich E-Government-Recht umzusetzen. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes übernimmt die Federführung des Vorhabens und beauftragt den Verein eJustice mit der Umsetzung der ersten Massnahmen. Der Steuerungsausschuss hat das Vorhaben in den Aktionsplan 2015 aufgenommen. Damit werden die Pflege und der Ausbau der Wissensplattform E-Government und Recht sowie das Angebot einer juristischen Basisdienstleistung für E-Government-Projekte finanziell unterstützt.


Adresse für Rückfragen

Stephan Röthlisberger, Geschäftsstelle E-Government Schweiz
Tel. 058 464 79 21, stephan.roethlisberger@isb.admin.ch



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