Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen

Bern, 17.12.2014 - Die Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen angehoben werden, da die Mieten seit der letzten Anpassung 2001 deutlich gestiegen sind. Der Bundesrat sieht zudem vor, der unterschiedlichen Mietzinsbelastung in den Städten und auf dem Land sowie dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Mit dem Vorschlag erfüllt er eine Motion des Parlaments.

Alleinstehende können heute für die Miete maximal 1100 Franken pro Monat an die Ergänzungsleistungen (EL) anrechnen lassen, Ehepaare 1250 Franken. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um rund 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckte im Jahr 2013 den Mietzins nur noch für rund 70 Prozent der Alleinstehenden und Ehepaare. Bei den Familien lag die Abdeckung 2013 lediglich zwischen 40 und 55 Prozent. Die Betroffenen müssen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag ihrer EL für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen.

Der Bundesrat will deshalb die anrechenbaren Höchstbeträge an die Mietzinsentwicklung seit 2001 anpassen. Er schlägt zudem vor, die Mietzinsmaxima neu zivilstandunabhängig anzurechnen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien mit Zuschlägen Rechnung zu tragen. Weil die Mieten je nach Region variieren, sollen drei unterschiedliche Mietzinsmaxima für Grosszentren, Stadt und Land eingeführt werden.

Zu den Grosszentren gehören Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich mit monatlichen Höchstbeträgen von 1‘370 Franken für eine Person und 1‘620 Franken für zwei Personen. Die zweite Kategorie umfasst Städte wie Fribourg, Winterthur, St. Gallen und die Agglomerationsgemeinden (1‘325 / 1‘575 Fr.). Unter „Land“ sind alle übrigen Gemeinden zusammengefasst (1‘210 / 1‘460 Fr.).

Mit diesen Anpassungen soll erreicht werden, dass der Mietzins für rund 90 % der Alleinstehenden und Ehepaare im gesamtschweizerischen Durchschnitt abgedeckt wird. Sie führen zu jährlichen Mehrkosten, die 2016 136 Millionen Franken betragen, davon haben der Bund 85 und die Kantone 51 Millionen Franken zu tragen. Der Bundesrat soll mindestens alle zehn Jahre überprüfen, ob und in welchem Ausmass die Höchstbeträge die effektiven Mietkosten noch decken.

Ergebnisse der Vernehmlassung berücksichtigt

Das Anliegen wurde in der Vernehmlassung von einer überwiegenden Mehrheit begrüsst. Auf grosse Zustimmung stiess der Vorschlag, die Mietzinsmaxima zivilstandsunabhängig auszugestalten und Familien zu berücksichtigen.

Begrüsst wurde, dass nach Regionen unterschiedlich hohe Mietzinsmaxima angewendet werden. Hingegen wurde kritisiert, die geografische Einteilung  werde teilweise der konkreten Mietpreissituation einer Gemeinde zu wenig gerecht. Der Bundesrat will deshalb den Kantonen die Möglichkeit geben, Gemeinden in eine Region mit tieferen Höchstbeträgen umzuteilen, sofern mit den Höchstbeträgen immer noch 90 Prozent der EL-beziehenden Personen ihre Mietkosten decken können.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hatte den Bundesrat im Dezember 2011 per Motion mit der Gesetzesänderung beauftragt.

 

 


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