Revision der Gewässerschutzverordnung für bessere Wasserqualität

Bern, 23.12.2014 - Verschiedene Stoffe gelangen durch menschliche Aktivitäten in die Gewässer, wo sie eine Gefahr für die Umwelt und das Trinkwasser darstellen können. Um Gegensteuer zu geben, will das UVEK die Gewässerschutzverordnung so revidieren, dass Spurenstoffe in den Abwasserreinigungsanlagen beseitigt werden. Zudem dient die Revision der Harmonisierung der Normen für die Beurteilung des Zustands der Gewässer. Das UVEK hat diese Vorschläge am 22. Dezember 2014 in die Anhörung geschickt.

Dank dem Ausbau der Abwasserreinigung seit den 1980er-Jahren ist die Verunreinigung der Gewässer in der Schweiz mit Nährstoffen, insbesondere mit Phosphor, deutlich zurückgegangen. Die Gewässer werden jedoch immer mehr durch Chemikalien, Medikamente und Pflanzenschutzmittel belastet, die bereits in sehr geringen Konzentrationen die Lebewesen in den Gewässern schädigen und das Trinkwasser verunreinigen können.

Im März 2014 hat das Parlament eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) beschlossen. Sie sieht die landesweite Finanzierung der Ausrüstung von rund 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Beseitigung von Spurenstoffen vor. Durch diesen gezielten Ausbau sollte es möglich sein, rund 50 Prozent der Spurenstoffe aus dem Wasser zu eliminieren und folglich die Wasserqualität zahlreicher belasteter Fliessgewässer deutlich zu verbessern.

Die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vorgeschlagenen Änderungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV) regeln die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Sanierungsarbeiten und die Kriterien, nach welchen bestimmt wird, welche ARA ausgerüstet werden sollen. Die ARA sollen neu pro Einwohnerin und Einwohner, die ihnen angeschlossen sind, eine Abgabe von neun Franken pro Jahr erheben dürfen.

Damit die Kantone die Wirksamkeit der von ihnen getroffenen Massnahmen in den Oberflächengewässern überprüfen können, wird in der Verordnungsänderung vorgeschlagen, die Spurenstoffe neu einheitlich aufgrund ihrer Wirkung auf Wasserlebewesen zu beurteilen.

Darüber hinaus sind weitere Massnahmen vorgesehen, darunter eine Anpassung der Grundwasserschutzzonen in Karstregionen sowie die Erstellung einer nationalen elektronischen Gewässerschutzkarte durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Auch werden Bestimmungen zum Gewässerraum präzisiert. Es handelt sich um weitere Regelungen für Anlagen (Dauerkulturen, Güterwege) und sehr kleine Gewässer. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass das ackerfähige Kulturland weiterhin zu den kantonalen Kontingenten an Fruchtfolgeflächen angerechnet werden kann.

Die Anhörung dauert bis zum 31. März 2015.


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