EFD und SNB einigen sich über Zusatzausschüttung an Bund und Kantone

Bern, 30.01.2015 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben sich auf eine Zusatzausschüttung von 1 Milliarde Franken geeinigt. Die Gesamtausschüttung an Bund und Kantone beträgt damit voraussichtlich 2 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon gehen an die Kantone und ein Drittel an den Bund.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben sich über die Höhe einer Zusatzausschüttung an Bund und Kantone geeinigt, die dank dem Jahresgewinn 2014 der SNB möglich geworden ist. Ausgehend von den provisorischen Zahlen für 2014 soll die Zusatzausschüttung 1 Mrd. Franken betragen. Die Gesamtausschüttung an Bund und Kantone für das Geschäftsjahr 2014 würde damit 2 Mrd. Franken erreichen. Die Kantone sind darüber in Kenntnis gesetzt worden. Die entsprechende Vereinbarung zwischen SNB und EFD wird nach Vorliegen der definitiven Zahlen formell genehmigt. Diese werden von der SNB am 6. März 2015 veröffentlicht.

Die SNB hat am 9. Januar 2015 bekannt gegeben, dass sie für das Geschäftsjahr 2014 nach provisorischen Berechnungen einen Gewinn in der Grössenordnung von 38 Mrd. Franken ausweisen wird. Dies wird dazu führen, dass die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung rund 28 Mrd. Franken betragen wird.

In der Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen EFD und SNB ist festgelegt, dass die Ausschüttung an Bund und Kantone für das betreffende Geschäftsjahr erhöht wird, falls die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung 10 Mrd. Franken überschreitet.

Massgebend für die Gewinnausschüttung der SNB ist stets das Ergebnis des vorangegangenen Geschäftsjahres. Ob nach der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses für 2015 erneut eine Gewinnausschüttung im Bereich des Möglichen liegt, kann erst nach Ablauf des Geschäftsjahres beurteilt werden.


Adresse für Rückfragen

Serge Gaillard, Direktor Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 462 60 05, serge.gaillard@efv.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-56095.html