Sanktionen gegenüber Syrien: Lieferverbot für Flugzeugtreibstoffe

Bern, 11.02.2015 - Der Bundesrat hat am 11. Februar 2015 die Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien um ein Lieferverbot für Flugzeugtreibstoffe erweitert. Damit soll verhindert werden, dass die syrische Luftwaffe Flugzeugtreibstoffe und Zusätze für solche Treibstoffe über die Schweiz beschafft. Die neue Massnahme tritt am 11. Februar 2015 um 18:00 Uhr in Kraft.

Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien um eine Bestimmung ergänzt, wonach der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr sowie die Vermittlung von bestimmten Flugzeugtreibstoffen und Treibstoffzusätzen nach Syrien verboten sind. Es ist ebenfalls untersagt, im Zusammenhang mit solchen Geschäften Finanzmittel sowie Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.

Durch diese Verbote soll in erster Linie verhindert werden, dass sich die syrische Luftwaffe direkt oder indirekt über die Schweiz Flugzeugtreibstoffe und Treibstoffzusätze beschafft. Von der neuen Massnahme nicht betroffen sind nicht syrische zivile Flugzeuge, die sich in Syrien befinden und den Treibstoff zum Weiterflug benötigen sowie syrische Fluggesellschaften, welche Evakuierungen durchführen. Zudem können für Flüge mit humanitären Zwecken Ausnahmen gewährt werden.

Darüber hinaus hat der Bundesrat das bereits bestehende Verbot zur Erfüllung bestimmter syrischer Forderungen präziser formuliert.

Der Bundesrat hatte erstmals am 18. Mai 2011 Sanktionen gegen Syrien beschlossen. Mit diesem Entscheid schloss sich die Schweiz den von der EU am 9. Mai 2011 gegenüber Syrien verhängten Massnahmen an. Aufgrund der laufenden Verschlechterung der Lage in Syrien verschärfte die EU ihre Sanktionen in mehreren Schritten. Im Einklang mit diesen EU-Beschlüssen wurden auch die Schweizer Sanktionen gegenüber Syrien durch den Bundesrat mehrmals angepasst. Auch die neuste Ausweitung der Sanktionen fusst auf einem EU-Beschluss vom 12. Dezember 2014.


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