Bundesrat beschliesst Nachtragskredit für Ausfuhrbeiträge

Bern, 26.02.2015 - Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, dem Parlament einen Nachtragskredit von maximal 20 Mio. Franken für die Ausfuhrbeiträge gemäss Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten («Schoggigesetz») zu beantragen.

Der für die Ausfuhrbeiträge gemäss «Schoggigesetz» jährliche Höchstbetrag ist im Rahmen der WTO-Verpflichtungen auf 114,9 Mio. Franken plafoniert. Seit 2010 hat das Parlament jeweils 70 Mio. Franken bewilligt. Für 2015 wird das EFD beauftragt, dem Parlament in der Sommersession einen einmaligen, ausserordentlichen Nachtragskredit von maximal 20 Mio. Franken für das „Schoggigesetz"-Budget zu beantragen. Mit dem Nachtragskredit kann das höhere Rohstoffpreishandicap der Schweizer Nahrungsmittelindustrie beim Export von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten besser ausgeglichen werden.

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass mit den aufgestockten Mitteln des „Schoggigesetz"-Budgets höchstens 85 Prozent des Rohstoffpreishandicaps ausgeglichen werden sollen.


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