Bericht zur Einnahmenentwicklung bei der direkten Bundessteuer

Bern, 25.03.2015 - Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Staatsrechnung 2014 hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung den von ihm in Auftrag gegebenen Bericht über die schwache Einnahmenentwicklung bei der direkten Bundessteuer zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt auf, dass die Einnahmen seit fünf Jahren stagnieren. Eine Analyse auf Basis der verfügbaren Daten und Ergebnisse einer kantonalen Umfrage liefern Anhaltspunkte für die Ursachen. Im Hinblick auf die Budgetierung sind weitere Abklärungen im Gang.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, haben die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer (Einkommenssteuer der natürlichen Personen, Gewinnsteuer der juristischen Personen) mit dem Rechnungsabschluss 2014 auf dem Niveau des Jahres 2009 abgeschlossen. Im Rückblick zeigt sich damit, dass die Einnahmen seit fünf Jahren stagnieren.

Die Schätzungen der letzten Jahre basierten auf der Annahme, dass sich die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer nach der Rezession im Jahr 2009 deutlich erholen würden. Dies schien insofern berechtigt, als die direkte Bundessteuer in der Vergangenheit jeweils der konjunkturellen Entwicklung folgte. Die Einnahmen sowohl aus der Gewinnsteuer wie auch aus der Einkommenssteuer hatten sich bis dahin immer deutlich stärker entwickelt als das nominelle Bruttoinlandprodukt.

Die stagnierenden Einnahmen haben dazu geführt, dass die Einnahmenschätzungen für 2014 schrittweise nach unten angepasst werden mussten. In der Folge wurden auch die Schätzungen für die Folgejahre deutlich nach unten korrigiert. Die letzte Korrektur wurde im Rahmen der finanzpolitischen Standortbestimmung vom 11. Februar 2015 vorgenommen. Bei dieser Gelegenheit erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) den Auftrag, die schwache Einnahmenentwicklung bei der direkten Bundessteuer abzuklären und ihm im März 2015 Bericht zu erstatten.

Dieser Bericht liegt jetzt vor. Danach ergibt die Ursachenanalyse auf Basis der beim Bund verfügbaren Daten verschiedene Anhaltspunkte für die Entwicklung der Gewinn- und Einkommensteuer. Sie verdeutlicht aber auch wie heterogen die Einnahmenentwicklung in den Kantonen verläuft.

Bei der Gewinnsteuer dürften folgende Faktoren eine bedeutende Rolle gespielt haben:

  • Verlustvorträge aus der Finanz- und Wirtschaftskrise: Insbesondere der Finanzsektor hat in der Vergangenheit einen bedeutenden Beitrag zu den Gewinnsteuereinnahmen geliefert. Dies ist seit der Finanzkrise nicht mehr in diesem Ausmass der Fall gewesen.
  • Weniger Neuansiedlungen von international tätigen Unternehmen (Statusgesellschaften): Die Gewinnsteuer hat sich insbesondere in denjenigen Kantonen schwach entwickelt, welche über einen hohen Anteil an entsprechenden Unternehmen verfügen.
  • Anhaltende Frankenstärke: Einerseits schmälert der starke Franken die umgerechneten Auslandgewinne, andererseits erhöht er den Margendruck.

Bei der Einkommenssteuer dürften insbesondere die folgenden Faktoren die Einnahmenentwicklung beeinflusst haben:

  • Schwache Dynamik bei den hohen Einkommen: Die Einnahmen aus der Einkommenssteuer sind vor allem in Kantonen mit relativ hohen Durchschnittseinkommen zurückgegangen.
  • Verhaltensänderungen aus der Teilbesteuerung von Dividenden: Es gibt Anzeichen dafür, dass vermehrt Dividenden statt Lohnzahlungen erfolgen und auch eine Verschiebung des Steuersubstrats von Personenunternehmen hin zu Aktiengesellschaften stattfindet.
  • Tiefere Teuerung seit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise: Das Steuersubstrat unterliegt - über die Einkommen - der Teuerung. Seit 2008 ist die Teuerungsentwicklung in der Tendenz zumeist stagnierend oder gar rückläufig, und auch der Lohnindex hat seit 2010 an Dynamik verloren.

Die dem Bund zur Verfügung stehenden Daten sind lediglich summarischer Natur. Der Bericht enthält deshalb auch Ergebnisse einer kantonalen Umfrage. Aufgrund der Rückmeldungen der Kantone lassen sich bei der Entwicklung der Gewinnsteuer keine eindeutigen Tendenzen feststellen. Bei der Einkommenssteuer deuten die Umfrageergebnisse darauf hin, dass die Mindereinnahmen im Zusammenhang mit der Reform der Familienbesteuerung und der Einführung des Kapitaleinlageprinzips tendenziell unterschätzt wurden.

Im Rahmen der bei den Kantonen gestarteten Umfrage sollen auch Informationen eingeholt werden, welche in den laufenden Budgetprozess einfliessen werden. Diese Informationen erfordern bei den Kantonen vertiefte Abklärungen und werden deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen.


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Der Bundesrat
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