Weniger Fälle für die paritätischen Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtangelegenheiten

Grenchen, 17.04.2015 - Bei den paritätischen Schlichtungsbehörden wurden im zweiten Halbjahr 2014 14‘616 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2014 sind dies 887 Neueingänge weniger. 7‘013 Verfahren aus dem Vorsemester waren noch hängig. Zu behandeln waren damit insgesamt 21‘629 Verfahren. Im zweiten Semester 2014 wurden 14‘317 Fälle erledigt. 7‘312 Fälle waren Ende 2014 noch pendent.

Erledigte Fälle

Eine Einigung zwischen den Parteien (Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug) wurde in 7‘367 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 51,5 Prozent der erledigten Verfahren.
Bei 2‘341 Verfahren wurde eine Nichteinigung festgestellt, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (16,4 Prozent).

In der Berichtsperiode wurden zudem 573 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen (4,0 Prozent der erledigten Fälle). Demgegenüber wurden 364 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (2,5 Prozent der erledigten Fälle). 

In 53 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken (0,4 Prozent der Fälle) wurde ein Entscheid getroffen. 

3‘619 Fälle wurden anderweitig erledigt (Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht). Dies entspricht 25,3 Prozent der erledigten Fälle.


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